Politik

Bundeskabinett bringt Zuckersteuer auf den Weg

  • Mittwoch, 14. Oktober 2026
/picture alliance, Michael Kappeler
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Berlin – Auf Getränke mit Zuckerzusatz soll künftig eine Extrasteuer anfallen. Einen entsprechenden Vorschlag für die Bundestagsfraktionen der schwarz-roten Koalition hat das Bundeskabinett heute auf den Weg gebracht. Vor allem Softdrinks könnten damit für die Verbraucher teurer werden. Der Beschluss im Bundestag steht noch aus.

Die neue Steuer soll auf gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter anfallen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind das zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.

Nicht betroffen sind Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süßungsmitteln, also sogenannte Zero-Getränke.

Vorgesehen sind zwei Stufen abhängig vom Zuckergehalt. Ausnahmen soll es für kleine Hersteller geben, allerdings sind hier genaue Grenzen noch offen. Die Bundesregierung strebt eine Befreiung für alle Betriebe an, die im Jahr maximal eine Million Liter produzieren. Das muss aber von der EU-Kommission genehmigt werden.

Die neue Steuer soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Der Bund könnte dadurch im nächsten Jahr 690 Millionen Euro einnehmen, für 2028 sind Einnahmen von 925 Millionen Euro vorgesehen, für die Folgejahre zwischen 875 und 890 Millionen Euro. Das Geld soll genutzt werden, um die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Gleichzeitig soll die Steuer aber ein Anreiz für Getränkehersteller sein, den Zuckergehalt in ihren Produkten zu reduzieren.

Die Steuer solle dazu dienen, sowohl die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stabil zu halten als auch einen wichtigen Beitrag „zum Schutz der Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen“ zu leisten, hob das Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) hervor.

Damit setze die Bundesregierung um, „was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit langem fordern“. So erhöhe übermäßiger Zuckerkonsum unter anderem das Risiko für chronische Fettleibigkeit und Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen – die jährlichen Versorgungskosten durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken für das Gesundheitssystem würden auf etwa 2,1 Milliarden Euro beziffert.

Bereits vor dem Kabinettsbeschluss hatte es über Monate Streit um die Pläne aus dem Finanzressort gegeben. Und auch direkt nach der Einigung im Bundeskabinett preschten die ersten Kritiker der Steuer wieder vor.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert einen späteren Start der geplanten Zuckersteuer. „Unser Wunschtermin ist der 1. Januar 2028. Dann hätten die Unternehmen Zeit, die Rezepturen umzustellen“, sagte Hoffmann im „Frühstart“ von RTL und ntv. Den bislang vorgesehenen Start zum 1. Juli 2027 sehe die CSU weiterhin kritisch.

Auch aus der Getränkewirtschaft kamen erneut Warnungen vor einer massiven Belastung. Der Deutsche Brauer-Bund warnte vor zusätzlicher Bürokratie und kritisierte, dass die geplante Zuckersteuer eine „massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe“ sei. Zudem bekämen weder der Zoll noch die Betriebe „ausreichend Zeit, sich vorzubereiten“.

dpa/afp

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