Politik

Bundesregierung rechnet mit Einnahmen aus Steuer auf Zuckergetränke ab Sommer 2027

  • Mittwoch, 30. September 2026
/Michael Eichhammer, stock.adobe.com
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Berlin – Nach monatelanger Diskussion werden die Pläne der Bundesregierung zur Ausgestaltung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke konkret. In einem „Entwurf eines Zuckergetränkesteuergesetzes“ der Fraktionen von Union und SPD, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, gibt es Ähnlichkeiten zum britischen Modell – und es wird mit Einnahmen für die Staatskasse von 945 Millionen Euro allein im kommenden Jahr gerechnet.

Greifen soll die gestaffelte Verbrauchssteuer ab 1. Juli 2027. Zur Zielsetzung heißt es, dass zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielt und „ferner auch Anreize für die Hersteller zur Produktreformulierung“ geschaffen würden. In den Jahren ab 2028 werden Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro prognostiziert.

Die knapp 60 Seiten langen Pläne werden noch mit den Ministerien und Ländern abgestimmt, bevor sie ins Kabinett und den Bundestag kommen können. Vor allem in der Unionsfraktion gibt es Widerstand. Auch mehrere Bundesländer lehnen die Zuckersteuer ab.

Die nun offenbar erwarteten Einnahmen übersteigen die Summen deutlich, die noch im Sommer in der Diskussion waren. Im Zusammenhang mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz war im Juli von rund 650 Millionen pro Jahr die Rede gewesen, das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Die Finanzkommission Gesundheit (FKG), die die Maßnahme in Anlehnung an die britische Softdrink-Steuer empfohlen hatte, war noch von Einnahmen in Höhe von jährlich 450 Millionen Euro ab 2028 ausgegangen.

Die FKG hatte auch dazu geraten, die Einnahmen zugunsten der GKV zu nutzen: Man solle diese dem Gesundheitsfonds zur Verfügung stellen. Konkret soll mit den Einnahmen nun die geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds haushalterisch gegenfinanziert werden, wie es im Entwurf heißt.

Gestaffelte Steuer vorgesehen

Greifen soll die geplante Steuer vor allem bei gezuckerten Getränken wie Softdrinks, Eistee und gezuckerten Säften: ab einem Gehalt von 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Und darüber hinaus bei Konzentraten, Sirup und ähnlichen Zubereitungen, mit denen man derartige Getränke herstellen kann.

Steuerfrei bleiben sollen beispielsweise reine Fruchtsäfte und Schorlen ohne Zuckerzusatz. Akoholfreier Wein und alkoholfreies Bier sind ebenfalls ausgenommen, genauso wie Nahrungsergänzungsmittel und Erzeugnisse, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen.

Je stärker das Getränk mit Zucker gesüßt wurde, desto höher soll die Abgabe ausfallen. Vorgesehen ist eine Staffelung in Abhängigkeit vom Gesamtzuckergehalt: von 26 Cent (ab 5 Gramm bis unter 7 Gramm je 100 Milliliter) über 32 Cent (ab 7 und bis 10 Gramm) bis hin zu 38 Cent (ab 10 Gramm).

Die FKG hatte zwar die gleiche Untergrenze empfohlen, ansonsten aber etwas geringere Steuern angesetzt: Bei ihr lag die höchste Schwelle bei mehr als 8 Gramm Zucker und 32 Cent.

Im Sommer hatte es einige Aufregung über ein Eckpunktepapier gegeben, demzufolge auch Produkte wie alkoholfreies Bier, Softdrinks mit Süßstoff und Pflanzendrinks besteuert werden sollen. Dass dies in der Umsetzung nicht so kommen soll, hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) aber bereits vor einiger Zeit deutlich gemacht. Das Thema war erst vor einigen Wochen von Bundesgesundheitsministerium (BMG) an das Bundesfinanzministerium (BMF) übergeben worden.

Das Gesetz soll dem Entwurf zufolge unbefristet gelten, allerdings innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten evaluiert werden. In den vergangenen Monaten gab es großen Widerstand aus der Wirtschaft gegen die Pläne. Die FKG hatte eine längere Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Steuer – ab 2028 – empfohlen als nun im Entwurf vorgesehen, auch damit Hersteller ihre Rezepturen anpassen können.

Positive Reaktionen – aber Zweifel an Höhe der Einnahmen

„Wenn die Zuckersteuer so kommt wie vom BMF vorgeschlagen, wäre das ein Meilenstein für die Präventionspolitik“, erklärte Oliver Huizinga, Abteilungsleiter Prävention beim AOK-Bundesverband, auf Anfrage. „Es wäre die erste verbindliche Maßnahme auf der Bundesebene für gesunde Ernährungsumgebungen.“

Huizinga sieht im Entwurf eine Orientierung am „nachweislich wirksamen britischen Modell“, das eine großflächige Zuckerreduktion bei Softdrinks ausgelöst hat. Neun von zehn Softdrinks enthielten dort mittlerweile weniger als fünf Gramm Zucker. Er rechnet allerdings damit, dass die Einnahmen geringer ausfallen dürften als in der BMF-Prognose, da die Zuckerreduktion auch hier zu erwarten sei.

Barbara Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßte ausdrücklich das Ende der „Hängepartie“ der vergangenen Wochen um die Ausgestaltung der Steuer.

Auch Bitzer sieht mit der gestaffelten Steuer einen wichtigen Anreiz für die Hersteller, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. „Genau das sollte das Ziel einer solchen Steuer sein: Reformulierung und gesündere Lebensumgebungen.“

Der Pro-Kopf-Konsum gezuckerter Getränke in Deutschland liegt laut dem Entwurf in Deutschland bei etwa 90 bis 100 Litern jährlich. „Der Konsum führt zu einer Zunahme des Körpergewichts und ist mit einem erhöhten Risiko für Adipositas, Diabetes mellitus Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Karies und Mortalität assoziiert“, heißt es darin.

Die jährlichen assoziierten Brutto-Versorgungskosten durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken für das Gesundheitssystem würden auf etwa 3,5 Milliarden Euro beziffert, so die Problembeschreibung.

ggr/dpa

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