Politik

Bundesländer wollen Mitspracherecht im Gemeinsamen Bundesausschuss

  • Donnerstag, 29. Juni 2017
/G-BA
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Berlin – Der hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU) hat ein Mitspracherecht für die Bundesländer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefordert. „Wir werden dafür kämpfen, dass wir bei den Abstimmungen im G-BA mitbestimmen können“, sagte er in der vergangenen Woche auf dem Hauptstadtkongress in Berlin.

Bislang haben die Bundesländer zwei Sitze in zwei Unterausschüssen des G-BA. Ein Stimmrecht haben sie jedoch nicht. Zudem kritisierte Grüttner die Kommunikation innerhalb des G-BA. Hier gebe es starke Probleme innerhalb der Bänke. Da wisse die eine Arbeitsgruppe nicht, was die andere tue.

Prüfer-Storcks kritisiert Entscheidung zu Qualitätsindikatoren

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kritisierte den neuerlichen Auftrag des G-BA an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Erstellung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hatte der G-BA den Auftrag erhalten, entsprechende Indikatoren zu erstellen. Durch sie soll es den Bundesländern ermöglicht wird, schlechte Versorgungsqualität in den Krankenhäusern des Landes zu identifizieren und die Häuser beziehungsweise einzelne Abteilungen im Extremfall aus dem Krankenhausplan herauszunehmen.

Nach Vorarbeiten des IQTIG hatte der G-BA Ende 2016 erste planungsrelevante Qualitätsindikatoren vorgelegt. Schon damals hatten die Bundesländer kritisiert, diese Indikatoren seien nicht dafür geeignet, um die Qualität von Krankenhausleistungen zu messen. In einem zweiten Auftrag hat der G-BA das IQTIG nun damit beauftragt, neue Indikatoren zu finden, die sich gegebenenfalls aus den bereits vorhandenen Richtlinien des G-BA zur Strukturqualität sowie aus den Mindestmengenregelungen ableiten lassen.

„Auch bei der jetzigen Nachbesserung sehe ich nicht, dass es dazu führt, was die Bundesländer wollen“, kritisierte Prüfer-Storcks nun. „Uns geht es um die Ergebnis­qualität.“ Grüttner betonte, dass die Bundesländer die Krankenhausplanung von einem stumpfen zu einem scharfen Schwert machen wollten.  

Kritik an G-BA-Entscheidung zu Qualitätsverträgen

Prüfer-Storcks kritisierte auch die Entscheidung des G-BA zu den Qualitätsverträgen. Der G-BA hatte im Mai definiert, in welchen Bereichen Krankenhäuser und Kranken­kassen Qualitätsverträge abschließen können, um die stationäre Versorgung in diesen Bereichen zu verbessern. Auch diesen Auftrag hatte das Gremium im KHSG erhalten.

Qualitätsverträge können nunmehr künftig in den Leistungsbereichen Endo­pro­thetische Gelenkversorgung, Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patienten, Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten und Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbe­hinderungen im Krankenhaus festgelegt werden. Prüfer-Storcks kritisierte, dass drei dieser vier Bereiche zu speziell seien. „Das sind nicht die Bereiche, die ich mir vorgestellt hatte“, sagte sie.

fos

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