Bundesrat billigt eine Reihe von Gesundheitsgesetzen

Berlin – Pflegelöhne, Hebammenstudium, Bürokratieentlastungsgesetz, Implantateregister und Psychotherapeutenausbildung. Der Bundesrat hat heute mehrere Gesetze des Bundestags passieren lassen.
Die gesetzlichen Grundlagen für höhere Pflegelöhne befinden sich nach der heutigen Sitzung der Länderkammer auf der Zielgeraden. Der Bundesrat billigte heute ein Gesetz, das nach seiner Verkündung zwei Möglichkeiten für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften vorsieht: einen allgemeinen Tarifvertrag oder höhere Mindestlöhne für die Branche. Ziel ist es unter anderem, den Pflegeberuf angesichts fehlender Fachkräfte attraktiver zu machen.
Einigen sich die Tarifpartner auf einen Tarifvertrag, kann Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) diesen durch die gesetzliche Neuregelung im Anschluss auf die ganze Pflegebranche erstrecken. Die Koalition aus Union und SPD hält diese Tariflösung für den Königsweg. Alternativ wird mit dem Gesetz aber auch die sogenannte Pflegekommission gestärkt, die Empfehlungen zu Lohnuntergrenzen und Mindestarbeitsbedingungen ausspricht.
Die Gewerkschaft Verdi verhandelt bereits mit der im Sommer neu gegründeten Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche über einen Tarifvertrag. Unterstützung für die Tariflösung kommt auch von den kirchlichen Arbeitgebern Caritas und Diakonie, die zusammen etwa jede dritte Pflegekraft in Deutschland beschäftigen.
Sorge wegen höherer Kosten
Kritiker werfen der Regierung insbesondere vor, kein Konzept dafür zu haben, wer die Kosten für höhere Löhne tragen soll. Sie befürchten, dass diese am Ende bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen hängenbleiben. Vertreter von Zusammenschlüssen privater Pflegeanbieter lehnen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag generell ab. Der Verband bpa der kleineren und mittleren Anbieter behält sich rechtliche Schritte dagegen vor.
Auf den Weg gebracht wurde auch das Hebammenstudium. Danach müssen angehende Hebammen ihren Beruf generell an Hochschulen erlernen. Am Ende eines drei- bis vierjährigen dualen Studiums mit hohem Praxisanteil stehen eine staatliche Prüfung und ein Bachelorabschluss. Für die gesamte Dauer wird eine Vergütung gezahlt.
Bislang werden Hebammen an speziellen Schulen auf ihren Beruf vorbereitet. Dies soll übergangsweise noch bis 2022 möglich sein. Mit der Reform werden auch die Zugangshürden höher: An den Hebammenschulen war eine mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss nötig. Für das Studium sind künftig grundsätzlich eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf Voraussetzung.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verbindet mit der geänderten Ausbildung die Hoffnung auf mehr Hebammennachwuchs, weil der Beruf dadurch attraktiver werde. Deutschland setzt mit der Reform als letzter EU-Mitgliedstaat eine Richtlinie der Europäischen Union um.
Der Akademisierung des Hebammenberufes steht nun nichts mehr im Wege, freute sich heute diePräsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV), Ulrike Geppert-Orthofer. Man sei „sehr zufrieden“, dass die Länder im Bundesrat für eine Modernisierung des Berufes gestimmt hätten.
Entschieden ist nun auch, dass Arbeitnehmer künftig nicht mehr den „gelben Schein“ zum Arbeitgeber schicken, um sich krank zu melden. Das Gesetz zum Bürokratieabbau sieht ab 2021 ein elektronisches Meldeverfahren anstelle der bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Ab 2021 sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informieren.
Ebenfalls beschlossen hat der Bundesrat die Reformpläne des Bundestags für ein Implantateregistergesetz und für die Psychotherapeutenausbildung.
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