Bundesrat billigt Gesetz zur Versorgung psychisch Kranker

Berlin – Die Versorgung psychisch kranker Menschen soll verbessert und an die speziellen Erfordernisse der Kliniken und Patienten angepasst werden. Die Länderkammer billigte heute ein entsprechendes Gesetz, nachdem der Bundestag bereits darüber entschieden hatte.
Die Novelle mit dem Titel „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) entwickelt das sogenannte pauschalierende Entgeltsystem für Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen weiter. Danach können psychiatrische und psychosomatische Kliniken auch in Zukunft ihr Budget einzeln verhandeln, um regionale oder strukturelle Besonderheiten besser zu berücksichtigen.
Mit dem Gesetz wird der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1. Januar 2017 auch damit beauftragt, ein Modellvorhaben zur therapeutischen Behandlung pädophiler Menschen zu finanzieren. Förderungsfähig sind an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer, die ein freiwilliges Therapieangebot vorhalten und die vom GKV-Spitzenverband als förderungsfähig anerkannt werden.
Die Arbeit des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ sei damit zumindest für die nächsten fünf Jahre geregelt, zeigte sich die Organisation erfreut. „Es freut uns, dass die Versorgung unserer Patienten gesichert ist“, sagte Klaus M. Beier, Sprecher des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ und Leiter des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Berliner Charité. Er hält die Finanzierung durch das Gesundheitssystem für einen enorm wichtigen Schritt.
„Wir leisten mit unserem therapeutischen Angebot direkte Gesundheitsprävention. Das gilt sowohl für die Behandlung unserer Patienten, als auch dafür, dass wir durch unsere Arbeit sexuelle Traumatisierungen und dadurch Folgeschäden für die Opfern verhindern, welche oftmals lebenslange und kostenintensive therapeutische Behandlungen erforderlich machen“, so Beier. Das besondere an dem neuen Gesetz sei die Zusicherung von Anonymität für Hilfe suchende pädophile Menschen. Der Gesetzestext des PsychVVG betone ausdrücklich, dass diese nur dann eingeschränkt werden dürfe, wenn die Patienten dafür ihre Einwilligung erteilen.
Für Uwe Hartmann, stellvertretender Sprecher des Präventionsnetzwerks und Leiter des Arbeitsbereiches Klinische Psychologie und Sexualmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, ist die vertrauliche Versorgung entscheidend für die Erreichbarkeit der Zielgruppe: „Wir wissen, dass pädophile Menschen in der Regel starke psychische Belastungssymptome zeigen, häufig Begleiterkrankungen wie Depressionen haben und sich aus Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung isolieren“. sagte er. Indem man ihnen Vertraulichkeit zusichere, ermutige man sie, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die beiden Netzwerksprecher begrüßen zudem die geplante externe Evaluation, die Aufschluss darüber geben soll, ob und wie das therapeutische Angebot in die Regelversorgung übernommen werden kann.
1,5 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenkassen
Das Gesetz sieht – als fachfremdes Anhängsel – außerdem eine zusätzliche Finanzspritze für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vor. Davon soll eine Milliarde Euro die Mehrbelastungen der Krankenkassen ausgleichen. Die Regierung begründet die Einmalzahlung an die Kassen aus dem Gesundheitsfonds mit gestiegenen Kosten der Kassen für die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen. Weitere 500 Millionen Euro stehen bereit, um die Telematikinfrastruktur der Kassen aufzubauen. Kritiker werfen der Regierung ein Wahlkampfmanöver vor, um zu verhindern, dass die Zusatzbeiträge im Wahljahr zu sehr ansteigen.
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