Kritik an mangelnder Transparenz zur Personalausstattung in der Psychiatrie

Berlin – Fehlende Transparenz bei der Personalausstattung in der Psychiatrie kritisiert die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Die Politik darf nicht akzeptieren, dass ein Großteil der psychiatrischen Krankenhäuser und Fachabteilungen die Aussage über die Einhaltung der von der Regierung festgelegten Personalstandards verweigert“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand. Man müsse die Kliniken über Sanktionen zur Offenlegung zwingen. Anders funktioniere es offenbar nicht, so die Gewerkschafterin.
Sie bezieht sich damit auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Darin zieht die Bundesregierung zunächst ein positives Fazit des in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). Nach Ansicht der Bundesregierung habe es die Versorgung gestärkt.
„Vor allem mit der Einführung des Budgetsystems werde die auskömmliche Finanzierung der regional erforderlichen Versorgungsstrukturen unterstützt“, heißt es in der Antwort. An der leistungsorientierten Vergütung in der Psychiatrie und Psychosomatik werde dabei festgehalten. Einrichtungen, die aufwendige Leistungen erbrächten, würden höher vergütet als solche, die weniger aufwendige Patienten versorgen müssten. Damit trage das Entgeltsystem unter Berücksichtigung der regional erforderlichen Versorgungsstrukturen zu einer höheren Vergütungsgerechtigkeit bei.
In ihrer Antwort erläutert die Bundesregierung auch, wie viele psychiatrische Krankenhäuser und Fachabteilungen ihrer Nachweispflicht zum Personalstand nachgekommen sind. Danach haben für das Jahr 2017 zum Stichtag 31. März 2018 57 von 481 Einrichtungen die Daten vollständig übermittelt (11,9 Prozent). Zum Stichtag 31. Mai 2018 haben 210 von 481 Einrichtungen die Daten vollständig übermittelt (43,7 Prozent).
Allerdings unterlägen 60 dieser 210 Einrichtungen einer Ausnahmeregelung, nach der sie vom Nachweis und der Übermittlung der vereinbarten Stellenbesetzung befreit seien. Angaben der Einrichtungen, die dieser Ausnahmeregelung unterliegen, werden entsprechend der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung als vollständig übermittelt gewertet. Folglich haben zum Stichtag 31. Mai 150 von 481 ihre Daten tatsächlich übermittelt.
„Es ist ein Unding, dass die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Ahnung hat, ob die geltenden Personalvorgaben eingehalten werden“, kritisierte Bühler. Kliniken und Krankenkassen hätten die Nachweispflicht so gestaltet, dass Einrichtungen, die dieser nicht nachkommen, keine Sanktionen zu befürchten hätten, so Bühler weiter.
„Personalmangel führt zu schlechterer Versorgung und in vielen Fällen zu mehr Gewalt gegen Beschäftigte sowie zu vermeidbaren Zwangsmaßnahmen gegenüber Patienten. Diese Zusammenhänge sind eindeutig nachgewiesen. Eine menschliche Psychiatrie braucht genug Personal“, betonte die Gewerkschafterin.
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