Bundesrat für Wahlmöglichkeit vollbetreuter behinderter Menschen

Berlin – Mehr Menschen mit Behinderungen sollen künftig wählen können. Auch Personen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben damit nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Eine entsprechende Reform hat der Bundesrat heute endgültig beschlossen.
Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind. Ihr genereller Wahlausschluss war im Februar vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.
Vollbetreuten Menschen mit Behinderung wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht zur Wahl gehen.
Gleichzeitig wird geregelt, welche Hilfe bei der Stimmabgabe zulässig ist. Wer nicht lesen oder schreiben kann oder wegen einer Behinderung seine Stimme nicht in der Wahlkabine abgeben kann, darf von jemand anderem unterstützt werden.
Wem das Wahlrecht per Richterspruch entzogen wurde, der bleibt aber auch in Zukunft von Wahlen ausgeschlossen. Das kann zum Beispiel Menschen betreffen, die wegen Landesverrats oder Wahlfälschung verurteilt sind.
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