Politik

Bundesrat für Wahlmöglichkeit vollbetreuter behinderter Menschen

  • Freitag, 7. Juni 2019
/New Africa, stockadobecom
/New Africa, stockadobecom

Berlin – Mehr Menschen mit Behinderungen sollen künftig wählen können. Auch Per­sonen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben damit nicht länger pau­schal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Eine entsprechende Re­form hat der Bundesrat heute endgültig beschlossen.

Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind. Ihr genereller Wahlausschluss war im Februar vom Bundes­ver­fassungs­gericht als verfassungswidrig eingestuft worden.

Vollbetreuten Menschen mit Behinderung wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht zur Wahl gehen.

Gleichzeitig wird geregelt, welche Hilfe bei der Stimmabgabe zulässig ist. Wer nicht lesen oder schreiben kann oder wegen einer Behinderung seine Stimme nicht in der Wahlkabine abgeben kann, darf von jemand anderem unterstützt werden.

Wem das Wahlrecht per Richterspruch entzogen wurde, der bleibt aber auch in Zu­kunft von Wahlen ausgeschlossen. Das kann zum Beispiel Menschen betreffen, die wegen Landesverrats oder Wahlfälschung verurteilt sind.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung