Politik

Bundestag baut Wahlrechtshürden für Menschen mit Behinderung ab

  • Freitag, 17. Mai 2019
/bizoo_n, stockadobecom
/bizoo_n, stockadobecom

Berlin – Menschen mit Behinderung, die eine gerichtlich bestellte Betreuung haben, können in Deutschland künftig an Wahlen teilnehmen. Der Bundestag hob gestern Abend die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse auf. Mit der Gesetzesänderung wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die Neuregelung tritt zum 1. Juli in Kraft. Betroffen sind rund 85.000 Menschen.

Neben vollbetreuten Menschen mit Behinderung wird auch Straftätern das Wahlrecht zu­erkannt, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auf Antrag können sie bereits bei der Europawahl am 26. Mai ihre Stimme abgeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Monat einem entsprechenden Eilan­trag stattgegeben.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung