Politik

Behinderte Menschen mit Betreuung können in Baden-Württemberg wählen

  • Donnerstag, 4. April 2019
/bizoo_n, stockadobecom
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Stuttgart – Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung können bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg am 26. Mai ihre Stimme abgeben. Der Land­tag in Baden-Württemberg beschloss gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf der grün-schwarzen Regierungsfraktionen.

Bislang waren betreute Menschen mit Behinderung pauschal von den Wahlen ausge­schlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich entschieden, dass dieser pau­schale Ausschluss nicht rechtens ist.

Beim nun beschlossenen Gesetz handelt es sich um eine Übergangsregelung. Es soll gel­ten, bis der von den Karlsruher Richtern monierte Passus im Bundeswahlrecht überarbei­tet ist. Dies muss bis zum Herbst 2021 passieren.

Danach will Baden-Württemberg sein Landtags- und Kommunalwahlrecht entsprechend anpassen. Bis dahin sollen betreute Menschen mit Behinderung auch an Bürgermeister­wahlen und an Abstimmungen auf Gemeindeebene teilnehmen dürfen.

Nach Angaben der Grünen-Landtagsfraktion profitieren im Südwesten rund 5.900 Men­schen von dem Gesetz. Die oppositionelle SPD kritisierte, dass es jetzt nur eine Über­gangsregel gibt. Die Betroffenen bräuchten dauerhaft ein Wahlrecht.

dpa

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