Bundesrat hat keine Einwände gegen ein Tarifeinheitsgesetz
Berlin – Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegten Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes vorgebracht. Damit ist er der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik sowie des Rechtsausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates gefolgt.
Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, eine Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip vorzuschreiben. Zur Anwendung käme dann nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im jeweiligen Betrieb die meisten Mitglieder hat.
Für den Marburger Bund (MB) wäre eine solche Regelung „ein offener Verfassungsbruch“, wie der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, mehrfach betont hatte. Denn mit einem solchen Gesetz würde man das Prinzip der Berufsgewerkschaften praktisch vernichten.
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