Bundesrat spricht sich gegen gestufte Versorgung in der Psychotherapie aus

Berlin – Der Bundesrat hat sich gegen die von der Bundesregierung geplante „gestufte und gesteuerte“ Versorgung in der psychotherapeutischen Behandlung ausgesprochen. Die Länderkammer plädierte dafür, die aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehene Regelung zu streichen, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, wie aus einer Unterrichtung hervorgeht.
Die im April 2017 in Kraft getretene Neufassung der Psychotherapierichtlinie (PT) sehe mit einer verpflichtenden Sprechstunde bereits eine Steuerung der Versicherten in die geeignete Versorgungsebene vor. Die Wartezeiten auf ein erstes Gespräch und auf schnelle Erstinterventionen hätten sich dadurch verkürzt, hieß es. Vor weiteren Anpassungen sollte die systematische Evaluation abgewartet werden.
Die vorgeschlagene Änderung könne darüber hinaus aus Sicht des Bundesrats dazu führen, dass Patienten mit psychischen Erkrankungen insbesondere in ländlichen Regionen längere Versorgungswege zugemutet würden und der Zugang zur Versorgung damit verschlechtert werde, gab der Bundesrat zu bedenken.
Die Bundesregierung sagte in ihrer Erwiderung eine Prüfung zu. Mit der Ergänzung solle eine individuell bedarfsgerechte psychotherapeutische Behandlung gewährleistet werden. Der Bundesrat hat noch etliche andere Einwände gegen den Gesetzentwurf. Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, will die Bundesregierung einzelne Gegenvorschläge prüfen.
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