Ärzteschaft

Weiterhin Widerstand gegen Terminservice- und Versorgungsgesetz

  • Donnerstag, 11. Oktober 2018
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Berlin/Saarbrücken – Die Ärzteschaft wehrt sich weiter gegen das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Das zeigen neue Stellungnahmen und Resolutionen aus dem Saarland und Berlin.

„Jedem Patienten ungesteuert, ohne Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes oder gar der Notwendigkeit, innerhalb von vier Wochen freien Zugang zu Haus- und Fachärzten und Psychologischen Psychotherapeuten zu gewähren und von unserer Seite her garantieren und organisieren zu müssen, wird das Gesundheitswesen überfordern und zum Zusammenbruch bringen“, kritisiert die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Saarland jetzt in einer Resolution.

Chronisch Kranke und andere Bedürftige würden dabei auf der Strecke bleiben. „Wir fordern hier ein Umdenken und darüber hinaus regionalen Spielraum, um den Zugang zu den verschiedenen Versorgungsebenen sinnvoll und ressourcenschonend steuern zu können“, so die KV-Vertreter.

Wichtig sei außerdem, bei einer zeitweisen Aufhebung von Zulassungssperren für einige Arztgruppen sicherzustellen, dass die Krankenkassen die hierfür zusätzlich erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellten.

Auch die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat Teile des Gesetzentwurfes des TSVG abgelehnt. „Das geplante Gesetz greift extrem in die Freiberuflichkeit und in die Selbstverwaltung der Ärzteschaft ein und erhöht den bürokratischen Aufwand im Vertragsarztwesen enorm“, kritisieren die Delegierten.

Zudem seien viele Regelungen praxisfern und in keiner Weise hilfreich: „ Die meisten Praxen haben bereits mehr als 25 Stunden Öffnungszeit. Ein Arzt, der aus körperlichen, psychischen oder familiären Gründen weniger Sprechzeiten anbietet, wird dieses auch durch ein Gesetz nicht umsetzen können, sondern gezwungen sein, Auswege zu finden oder zu beantragen“, geben die Delegierten ein Beispiel.

Sie beziehen sich damit auf die vorgesehene Anhebung der Pflichtstundenzahl für Kassenärzte von 20 auf 25 Stunden. Außerdem können der Gesetzgeber die notwendige Differenzierung der verschiedenen Arztgruppen nicht erfassen – bei operativ oder interventionell tätigen Ärzten läge der Schwerpunkt zum Beispiel natürlicherweise nicht in der Sprech­stunden­tätigkeit. „Diese realitätsfernen Vorgaben des Gesetzgebers unterstreichen den Wert der Selbstverwaltung, die in diesen Punkten die Hoheit behalten sollte“, so die Kammerdelegierten. 

Kritik kommt auch vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Termin­servicestellen und womöglich zusätzliche Praxisöffnungsstunden würden das Problem der fehlenden Kinder- und Jugendärzte bei gleichzeitig steigender Geburtenrate nicht lösen, sagte der BVKJ-Präsident Thomas Fischbach. Nötig seien mehr genehmigte Praxissitze für Kinder- und Jugendärzte insbesondere auf dem Land, deutlich mehr Medizinstudienplätze und eine attraktivere Infrastruktur für junge Arztfamilien in ländlichen Regionen, betonte er.

hil/dpa

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