Politik

Bundesrat will Bekämpfung von Doping im Spitzensport verbessern

  • Montag, 2. Dezember 2013

Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag einen Gesetzentwurf beschlossen, der die strafrechtliche Bekämpfung von Doping im Spitzensport verbessern soll. Darin ist vorgesehen, bereits das Handeltreiben mit Dopingmitteln zu verbieten.

Zudem soll im Arzneimittelgesetz verboten werden, „an berufssportlichen Wettbewerben teilzunehmen, wenn der Berufssportler Dopingmittel im Körper oder eine Methode zur Manipulation von Blut- oder Blutbestandteilen angewendet hat“. Die Strafobergrenze für Dopingdelikte soll von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag vorgelegt.

„Für mich ist wesentlich, dass erstmals die gedopten Sportler in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden kommen können”, teilte der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) mit. Gedopte Sportler sorgten auch unter wirtschaftlichen Aspekten für Schäden, denn sie „betrügen die sauberen, ungedopten Sportler um Preisgelder und lukrative Sponsorenverträge”.

Nach der aktuellen Rechtslage seien gedopte Sportler mit den Mitteln des Strafrechts kaum zu belangen, erklärte Stickelberger. Sanktionen erfolgten überwiegend durch die Sportgerichtsbarkeit.

Auch Union und SPD haben sich darauf verständigt, in einer großen Koalition im Bund stärker gegen Doping im Sport vorzugehen und die strafrechtlichen Regelungen zu verschärfen. Ihre genauen Pläne sind aber noch unklar.

fos/dpa

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