Bundesrechnungshof: Ein Drittel der Krankenhausabrechnungen fehlerhaft

Berlin – Kritik an den Abrechnungen zwischen Krankenhäusern und gesetzlichen Kassen hat der Bundesrechnungshof geübt. Rund 30 Prozent der von den Krankenkassen geprüften Abrechnungen seien fehlerhaft, die Kassen hätten den Kliniken daher insgesamt rund 875 Millionen Euro zu viel bezahlt.
Der Rechnungshof kritisierte in einer Stellungnahme vor allem das Abrechnungssystem der Krankenhäuser. Die Zuordnung der Leistungen zu Kostensätzen sei „äußerst kompliziert“ und basiere auf einem hochkomplexen Fallpauschalensystem, das sich aus 13.200 Diagnosen, 25.500 Therapien und einem umfänglichen Regelwerk speise. Einfache Zuordnungsfehler könnten erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
„Zudem sieht das System für die Krankenhäuser keine Anreize für richtiges beziehungsweise Sanktionen für falsches Abrechnen vor“, kritisierte der Bundesrechnungshof. Derzeit müsse das fehlerhaft abrechnende Krankenhaus keine Sanktionen befürchten, sondern lediglich den überzahlten Betrag der Krankenkasse erstatten.
„Es fehlt an Anreizen für die Krankenhäuser, korrekt zu kodieren“, betonte auch der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS), Peter Pick. Die dauerhaft hohen Beanstandungsquoten zeigten, dass „die Lernkurve bestimmter Krankenhäuser zu gering ausgeprägt ist“, so Pick.
Um Fehlbelegung und das sogenannte Upcoding wirksam einschränken, sei eine zusätzliche Sanktion erforderlich. Die Krankenhäuser sollten zumindest die so genannte Aufwandspauschale von 300 Euro bei nachgewiesenen Abrechnungsmängeln entrichten.
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