Politik

Streit um Krankenhaus­abrechnungen im Gesundheits­ausschuss

  • Mittwoch, 26. Oktober 2011
dpa
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Berlin – Über Ausmaß und Konsequenzen fehlerhafter Kranken­haus­abrech­nungen haben Krankenhäuser und gesetzliche Krankenkassen heute im Gesund­heits­auss­chuss des Bundestages gestritten.

Dem stellvertretenden Vor­stands­vorsitzenden des Spitzen­verbandes der gesetz­lichen Krankenkassen (GKV), Johann-Magnus von Stackel­berg, zufolge entstand den Beitragszahlern im vergangenen Jahr ein Schaden von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Bundesweit seien 45,6 Prozent aller geprüften Abrechnungen falsch gewesen. „Ich bitte Sie inständig, da einzugreifen“, wandte sich von Stackelberg laut Berichterstattung des Bundestages an die Abgeordneten.

Von einer „gemeinen Kampagne des Spitzenverbandes“ sprach dagegen der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. 95 bis 96 Prozent aller Krankenhausabrechnungen blieben unbeanstandet. Er unterstrich, dass es nachträglich meistens nicht um die Rechnung als Ganzes, sondern um Interpretationen von Details gehe.

„Betrügerische Abrechnungen“ seien „die totale Ausnahme“. Der über eine lineare Hochrechnung der Ergebnisse von beanstandeten Krankenhausrechnungen auf alle Krankenhausfälle ermittelte Schaden sei fragwürdig, fügte Baum hinzu.

Laut der Anhörung geht der Bundesrechnungshof davon aus, dass die Krankenhäuser jährlich rund 875 Millionen Euro wegen fehlerhafter Abrechnungen zu viel erhalten haben und an die Krankenkassen zurückerstatten müssten.

300-Euro-Pauschale streichen
Der GKV-Spitzenverband drängt beim Gesetzgeber darauf, die sogenannte 300-Euro-Pauschale zu streichen oder aber den Kassen für ihren bürokratischen Aufwand ebenfalls eine Pauschale einzuräumen. Zurzeit muss eine Krankenkasse einer Klinik eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zahlen, wenn eine Prüfung ergibt, dass die untersuchte Rechnung richtig war.

Von Stackelberg sagte, es sei nicht gerechtfertigt, dass die Kassen zwar bei fehlenden Beanstandungen 300 Euro pro geprüfter Rechnung zahlen müssten, die Krankenhäuser bei einer falschen Abrechnung der Kasse aber nur den Fehlbetrag zu erstatten hätten.

hil

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