Politik

Fehlerhafte Krankenhaus­abrechnungen überschätzt

  • Mittwoch, 1. Juni 2011

Berlin – Die Bundesregierung hält Schätzungen des Schadens für problematisch, der sich aus fehlerhaften Krankenhausabrechnungen ergibt. „Der über eine lineare Hochrechnung der Ergebnisse von beanstandeten Krankenhausrechnungen auf alle Krankenhausfälle ermittelte Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dürfte überschätzt werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5742) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5646).

Die Abgeordneten hatten unter Verweis auf entsprechende Medienmeldungen einen Schaden von 600 Millionen Euro bis 1,5 Milliarden Euro zugrunde gelegt. Die Regierung betont, in der Regel würden die Krankenkassen alle Krankenhausrechnungen auf Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente prüfen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle führe diese Vorprüfung nicht zu einer Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).

Aufgrund dieser Vorprüfung sei davon auszugehen, dass die Fehlerhäufigkeit bei den vom MDK geprüften Rechnungen deutlich größer sei als bei den ungeprüften Rechnungen, heißt es in der Antwort.

Die Regierung erläutert, die Prüfquote durch den MDK betrage zehn bis zwölf Prozent der stationären Behandlungsfälle. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes habe sich der Anteil der als falsch festgestellten Krankenhausabrechnungen bei diesen Abrechnungen in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: 34,8 Prozent im Jahr 2006, 35,4 Prozent im Jahr 2007, 39,2 Prozent im Jahr 2008 und 42,6 Prozent im Jahr 2009. Für das Jahr 2010 liege mit einer Falschabrechnungsquote von 44,2 Prozent nur ein vorläufiger Wert vor.

hil

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