Politik

Bundesrechnungshof hinterfragt Regeln für Bundeswehrärzte

  • Montag, 9. Januar 2017
Uploaded: 06.01.2017 16:29:46 by maybaum
/dpa

Berlin – Der Bundesrechnungshof (BR) hat in seinen Bemerkungen 2016 die Regelun­gen für Hinzuverdienstmöglichkeiten von Bundeswehrärzten infrage gestellt und das Bun­­­desver­tei­digungsministerium (BMVg) scharf kritisiert. Erstens prüfe das Ministerium nicht, ob die Vorga­ben eingehalten würden, zweitens seien die Rahmenbedingungen seit 20 Jahren nicht aktualisiert worden.

Hintergrund ist, dass viele Fachärzte der Bundeswehr dem BR zufolge an Bundeswehr­kranken­häu­sern Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln dürfen. In den Jahren 2012 bis 2014 beliefen sich die daraus resultierenden Honorarforderungen auf 66 Milli­onen Euro, wie aus den BR-Bemerkungen 2016 hervorgeht. Die Bundeswehr erlaube die­se Neben­tä­tigkeit, um qualifiziertes medizinisches Personal zu gewinnen und zu bin­den, heißt es. „Sie kontrolliert aber nicht, ob die gesetzlichen Grenzen des Zusatz­ver­diens­tes eingehal­ten werden“, schreibt der Rechnungshof. Diese liegt – falls nicht aus­nahmsweise anders vereinbart – bei 40 Prozent des jährlichen Grundgehaltes.

Prüfungen des BR haben aber ergeben: In manchen Fällen war der Zusatzverdienst so­gar doppelt so hoch wie das Jahresgehalt. In einem Bundeswehrkrankenhaus hat laut BR mehr als die Hälfte der Fachärzte die Ober­grenze für den Zusatzverdienst über­schrit­ten. Nachgeordnete Ärztinnen und Ärzte, die die Fachärzte bei ihrer privatärztli­chen Be­handlung unterstützten, werden laut BR an den Zusatzverdiensten „mitunter nicht oder nur geringfügig“ beteiligt, heißt es weiter.

Die Rechnungsprüfer kritisieren auch den Fall eines Bundeswehrapothekers. Dieser er­zielte bei der Herstellung von Arzneimitteln für Pri­vatpatienten hohe Gewinne für sich, in­dem er die benötigten Wirkstoffe zum Großkun­den­preis der Bundeswehr kaufte. Dabei ging es um Mittel für Krebspatienten. „Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis der Wirk­stoffe und dem bis zu 35 Mal höheren Verkaufspreis der Arzneimittel behielt er ein“, heißt es im Report der Prüfer. In fünf Jahren habe der Bundeswehrapotheker so ein Zu­satzeinkommen von rund einer halben Million Euro erzielt. Das BMVg habe diese unbe­frie­digende Abrech­nungs­praxis seit Jahren gekannt, bemängeln die Prüfer.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Fachärzte müssen die Kosten für die von Ihnen genutzte Ein­­richtung in den Kliniken erstatten. Seine Regelungen zur Kostenerstattung durch Fach­ärzte hat das BMVg aber seit 20 Jahren nicht mehr überarbeitet. „Sie werden den Kostenstrukturen der heutigen hoch technisierten Medizin nicht gerecht“, schreiben die Rechnungsprüfer.

Sie räumen zwar ein, dass das BMVg zugesagt habe, das Regelwerk zu überarbeiten. Wesentlichen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes wolle es allerdings nicht nach­kommen. Die Prüfer stellen in ihren Bemerkungen klar, dass sie eine angemessene und sachgerechte Verteilung von Erlösen und Kosten in Bundeswehrkrankenhäusern „für unerlässlich“ halten.

Dem Rechnungshof zufolge seien die Regelungen zur privatärztli­chen Behandlung durch Fachärzte an Bundeswehrkrankenhäusern seit 20 Jahren nicht überarbeitet worden. Es sei „nicht sichergestellt, dass Erlöse und Kosten zwischen dem Bund und den Ärztinnen und Ärzten sachgerecht verteilt werden“.

Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) erklärte auf Nachfrage des Deut­schen Ärz­teblattes, der Bundesrechnungshof habe bereits 2015 die Abrechnung der Leistun­gen für Privatpatienten in den Bundeswehrkrankenhäusern, vor allem die Umsetzung der Re­ge­lungen des Nebentätigkeitsrechtes und der Regelungen zum Liquidationsrecht, ge­prüft. Dies habe der BRH im November 2016 erneut in seine Prüfungsmitteilungen auf­ge­nommen.

„Die Aussagen des Bundesrechnungshofes haben wir aufgenommen und be­reits zu Be­ginn des letzten Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt“, erklärte eine Sprecherin des Ver­teidigungsministeriums. Diese habe zwischenzeitlich die bestehenden Regelungen über­prüft und Überarbeitungsbedarf festgestellt. „Dieser sieht im Wesent­li­chen eine Präzisie­rung bestehender Erlasse und Verordnungen, gegebenenfalls auch von Gesetzen vor“, hieß es weiter. Dies soll laut BMVg im Laufe des Jahres geschehen. Details konnte das Ministerium noch nicht nennen.

may

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