Bundesrechnungshof hinterfragt Regeln für Bundeswehrärzte

Berlin – Der Bundesrechnungshof (BR) hat in seinen Bemerkungen 2016 die Regelungen für Hinzuverdienstmöglichkeiten von Bundeswehrärzten infrage gestellt und das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) scharf kritisiert. Erstens prüfe das Ministerium nicht, ob die Vorgaben eingehalten würden, zweitens seien die Rahmenbedingungen seit 20 Jahren nicht aktualisiert worden.
Hintergrund ist, dass viele Fachärzte der Bundeswehr dem BR zufolge an Bundeswehrkrankenhäusern Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln dürfen. In den Jahren 2012 bis 2014 beliefen sich die daraus resultierenden Honorarforderungen auf 66 Millionen Euro, wie aus den BR-Bemerkungen 2016 hervorgeht. Die Bundeswehr erlaube diese Nebentätigkeit, um qualifiziertes medizinisches Personal zu gewinnen und zu binden, heißt es. „Sie kontrolliert aber nicht, ob die gesetzlichen Grenzen des Zusatzverdienstes eingehalten werden“, schreibt der Rechnungshof. Diese liegt – falls nicht ausnahmsweise anders vereinbart – bei 40 Prozent des jährlichen Grundgehaltes.
Prüfungen des BR haben aber ergeben: In manchen Fällen war der Zusatzverdienst sogar doppelt so hoch wie das Jahresgehalt. In einem Bundeswehrkrankenhaus hat laut BR mehr als die Hälfte der Fachärzte die Obergrenze für den Zusatzverdienst überschritten. Nachgeordnete Ärztinnen und Ärzte, die die Fachärzte bei ihrer privatärztlichen Behandlung unterstützten, werden laut BR an den Zusatzverdiensten „mitunter nicht oder nur geringfügig“ beteiligt, heißt es weiter.
Die Rechnungsprüfer kritisieren auch den Fall eines Bundeswehrapothekers. Dieser erzielte bei der Herstellung von Arzneimitteln für Privatpatienten hohe Gewinne für sich, indem er die benötigten Wirkstoffe zum Großkundenpreis der Bundeswehr kaufte. Dabei ging es um Mittel für Krebspatienten. „Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis der Wirkstoffe und dem bis zu 35 Mal höheren Verkaufspreis der Arzneimittel behielt er ein“, heißt es im Report der Prüfer. In fünf Jahren habe der Bundeswehrapotheker so ein Zusatzeinkommen von rund einer halben Million Euro erzielt. Das BMVg habe diese unbefriedigende Abrechnungspraxis seit Jahren gekannt, bemängeln die Prüfer.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Fachärzte müssen die Kosten für die von Ihnen genutzte Einrichtung in den Kliniken erstatten. Seine Regelungen zur Kostenerstattung durch Fachärzte hat das BMVg aber seit 20 Jahren nicht mehr überarbeitet. „Sie werden den Kostenstrukturen der heutigen hoch technisierten Medizin nicht gerecht“, schreiben die Rechnungsprüfer.
Sie räumen zwar ein, dass das BMVg zugesagt habe, das Regelwerk zu überarbeiten. Wesentlichen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes wolle es allerdings nicht nachkommen. Die Prüfer stellen in ihren Bemerkungen klar, dass sie eine angemessene und sachgerechte Verteilung von Erlösen und Kosten in Bundeswehrkrankenhäusern „für unerlässlich“ halten.
Dem Rechnungshof zufolge seien die Regelungen zur privatärztlichen Behandlung durch Fachärzte an Bundeswehrkrankenhäusern seit 20 Jahren nicht überarbeitet worden. Es sei „nicht sichergestellt, dass Erlöse und Kosten zwischen dem Bund und den Ärztinnen und Ärzten sachgerecht verteilt werden“.
Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) erklärte auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes, der Bundesrechnungshof habe bereits 2015 die Abrechnung der Leistungen für Privatpatienten in den Bundeswehrkrankenhäusern, vor allem die Umsetzung der Regelungen des Nebentätigkeitsrechtes und der Regelungen zum Liquidationsrecht, geprüft. Dies habe der BRH im November 2016 erneut in seine Prüfungsmitteilungen aufgenommen.
„Die Aussagen des Bundesrechnungshofes haben wir aufgenommen und bereits zu Beginn des letzten Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt“, erklärte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Diese habe zwischenzeitlich die bestehenden Regelungen überprüft und Überarbeitungsbedarf festgestellt. „Dieser sieht im Wesentlichen eine Präzisierung bestehender Erlasse und Verordnungen, gegebenenfalls auch von Gesetzen vor“, hieß es weiter. Dies soll laut BMVg im Laufe des Jahres geschehen. Details konnte das Ministerium noch nicht nennen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: