Politik

Bundesregierung beim Bürokratieabbau ideenlos

  • Freitag, 13. April 2018
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Berlin – Die Große Koalition aus Union und SPD hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Bürokratie im Gesundheitswesen weiter zu verringern. Konkrete Ideen dafür scheint es bisher nicht zu geben, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zeigt.

Man wolle Leistungen der Pflegeversicherung, die insbesondere pflegende Angehörige entlasteten, weiter vereinfachen und eine flexiblere Nutzung ermöglichen. „Auf diesem Weg soll der bürokratische Aufwand zur Beantragung und Inanspruchnahme dieser Leistungen deutlich reduziert werden“, schreibt die Bundesregierung auf die Frage, durch welche Maßnahmen sie Bürokratie abbauen will. Was sie genau unternehmen will, schreibt die Bundesregierung nicht.

Blick zurück

Sie verweist vielmehr auf Geleistetes aus der vergangenen Legislaturperiode und dabei etwa auf die Entbürokratisierung der Pflege­dokumentation durch das Strukturmodell (SIS). Dieses reduziere den Dokumentationsaufwand erheblich, ohne fachliche Qualitätsstandards zu vernachlässigen oder haftungsrechtliche Risiken aufzuwerfen, befindet die Bundesregierung. Bis zum November 2017 hatte sich knapp die Hälfte (47,3 Prozent) der Pflegeeinrichtungen an dem Entbürokratisierungsprojekt beteiligt. Ein vereinfachtes Antragsverfahren zwischen Versicherten, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kranken- und Pflegekassen trage ebenfalls zur Entbürokratisierung bei.

Allgemein kündigt die Große Koalition erneut an, man wolle weitere Reformen im Gesundheitswesen und in der Pflegeversicherung einleiten. Dabei solle auch analysiert werden, „inwiefern durch gezielte Maßnahmen Bürokratie abgebaut und Abläufe der medizinischen und pflegerischen Versorgung optimiert werden können“.

Zum Beispiel solle die sektorenübergreifende Versorgung verbessert werden, damit sich die Behandlungsabläufe ausschließlich am medizinisch-pflegerischen Bedarf der Patienten ausrichteten. „Um diesen Weg weiterzugehen und sektorenübergreifende Ansätze weiter voranzubringen, sieht der Koalitionsvertrag die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag vor“, heißt es in der Antwort weiter.

Diese Arbeitsgruppe soll Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Codierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen.

may/hil

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