Bundesregierung erteilt Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke eine Absage

Berlin – Ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium zur Zuckersteuer hat gestern für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Darin vorgesehen war nicht nur eine Steuererhöhung auf Getränke mit Zucker, sondern auch für Drinks mit Süßstoffen. Jetzt hat die Bundesregierung klargestellt, dass es keine Steuererhöhung auf nicht zuckerhaltige Getränke geben soll.
„Ich werde als Finanzminister keine Steuer vorlegen, wo zuckerfreie Getränke besteuert werden. Ich halte das für Quatsch, wenn ich das so offen sagen darf“, sagte Klingbeil nach der Kabinettsklausur im brandenburgischen Neuhardenberg. Auf Instagram hatte er zuvor geschrieben, eine Steuer auf zuckerfreie Getränke „wird nicht kommen“.
Gestern waren ein Papier des Finanzministeriums und eine Antwort aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium bekannt geworden. Demnach sollte die von der schwarz-roten Koalition vereinbarte Zuckersteuer auf eine ganze Reihe von Getränken fällig werden: Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein sowie mit Süßstoff gesüßte Getränke.
Das Landwirtschaftsministerium sah die Vorschläge sehr kritisch. Neben der Ausweitung bei den Getränken führte das Ministerium auch an, dass die Steuersätze höher ausfielen als von der Expertenkommission der Regierung – der Finanzkommission Gesundheit – vorgeschlagen.
Dem Finanzministerium schwebte den Unterlagen nach vor, dass bei Getränken mit mindestens 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter 26 Cent Steuer pro Liter fällig werden sollen, bei mindestens sieben Gramm Zucker 32 Cent und bei mindestens zehn Gramm 38 Cent.
Das Steueraufkommen schätzte das Landwirtschaftsministerium bei diesen Regeln auf rund zwei Milliarden Euro jährlich. In der Koalitionseinigung zur Zuckersteuer war die Rede von 650 Millionen Euro gewesen. Branchenverbände berechneten sogar Einnahmen für den Fiskus in Höhe von fast vier Milliarden Euro.
Der Protest folgte sofort, sowohl von Opposition als auch aus den eigenen Reihen. Wirtschaft und auch Unionspolitiker warfen Klingbeil vor, die Steuer nicht als gesundheitspolitisches Instrument, sondern zur Haushaltskonsolidierung zu nutzen.
Noch am Dienstagabend kursierte dann ein „Kompromisspapier“ aus Klingbeils Ministerium, das unter anderem Milchmischgetränke und alkoholfreie Biere und Weine von der Steuer ausnahm. Getränke mit Süßstoff wurden aber weiterhin aufgeführt. Heute morgen ruderte der Finanzminister zurück.
Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt, erklärte er. Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden. Es sei dann ein „Arbeitsstand“ in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei.
Eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker werde es aber nicht geben. Seine Mitarbeiter müssten aber intern offen diskutieren und auch Vorschläge machen können, die am Ende nicht umgesetzt würden. „Wenn jede interne Überlegung behandelt wird wie eine politische Entscheidung, wird diese Offenheit schwieriger. Und Politik am Ende nicht besser“, betonte Klingbeil.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte, er könne das „Eins-zu-Eins unterstreichen“. „Wir lassen uns natürlich von den Fachleuten in den Ministerien beraten, aber am Ende des Tages steht eine politische Entscheidung, die treffen wir gemeinsam und über dieses Thema gibt es keinen Streit“, betonte er.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, auf eine Zuckersteuer geeinigt. Im Gespräch war zuvor auch eine zweckgebundene Zuckerabgabe gewesen.
In die Arbeit an der Reform sind Bundesfinanzministerium und Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingebunden. Ob der Zeitplan, den das Eckpunktepapier auf 2027 datiert hat, am Ende bleibt ist offen. Ursprünglich war ein Beginn 2028 vorgesehen.
„Die Koalition hat im Koalitionsausschuss eine Vereinbarung getroffen. Die gilt auch für mich als neuen Gesundheitsminister. Derzeit laufen die Beratungen über die Umsetzung“, sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDI). Die Basis sollen Vorschläge aus dem Bundesfinanzministerium sein.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Christos Pantazis, betonte heute, auch er sei gegen die Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke. „Zero bleibt Zero. Eine pauschale Einbeziehung zuckerfreier, mit Süßstoffen gesüßter Getränke in die geplante Zuckergetränkesteuer halte ich für einen Irrweg", sagte er.
Sie sei auch nicht Bestandteil des gesundheitspolitischen Kompromisses gewesen, den man im parlamentarischen Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefunden habe.
„Wir haben uns für eine intelligente, nach dem Zuckergehalt differenzierte Steuer auf zuckerhaltige Softdrinks eingesetzt. Dabei ging es mir von Anfang an vor allem um Prävention und Lenkungswirkung“, sagte er: Hersteller sollten einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Getränke deutlich zu reduzieren.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch, die die deutliche Ausweitung der Zuckersteuer gestern begrüßt hatte, forderte die Bundesregierung auf, die vereinbarten Beschlüsse rasch umzusetzen, „statt sich weiter über Süßstoffe, alkoholfreies Bier oder Hafermilch zu zerlegen“. Das wichtigste sei: „Der Zucker muss raus aus den Getränken“, erklärte Luise Molling von Foodwatch.
„Es gibt Hinweise darauf, dass Süßstoffe, wie sie in Light-/Zero-Getränken enthalten sind, langfristig das Risiko für Übergewicht, Adipositas und Diabetes erhöhen können“, sagte Peter von Philipsborn, Leiter des Lehrstuhl für Public Health Nutrition, Universität Bayreuth. Dies sei allerdings noch nicht so gut belegt wie die schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen von herkömmlichen Softdrinks, die Zucker enthielten.
„Gemäß dem Vorsichtsprinzip ist es also sinnvoll, Süßstoffe eher zu meiden – wobei die Zuckerreduktion jedoch Vorrang haben sollte“, sagte er. „Ein kleiner zusätzlicher Steuersatz auf Süßstoffe kann daher sinnvoll sein, sollte aber niedriger sein als der auf den Zucker in Softdrinks.“
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