Politik

Zuckersteuer-Folgen: Süßstoffe laut Ernährungsmediziner bessere Alternative

  • Montag, 25. Mai 2026
/taffpixture, stock.adobe.com
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Berlin – Die von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vorgeschlagene Zuckerabgabe auf Softdrinks in Deutschland soll neben Steuereinnahmen auch zu weniger süßen Rezepturen führen. Dass Hersteller dann künftig mehr Süßstoffe in ihren Getränken einsetzen dürften, hat ein Ernährungsmediziner nun als eher unproblematisch problematisch bewertet. Es gibt aber auch Stimmen, die eine Einbeziehung von Süßstoffen in die Steuer fordern.

Beim Blick auf Studien mit hoher Evidenz sehe man positive Effekte des Austauschs von Zucker durch Süßstoffe, sagte Martin Smollich vom Institut für Ernährungsmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Ende vergangener Woche in einem Fachgespräch der Grünen-Bundestagsfraktion. Hauptvorteil sei die im Vergleich zum Zucker stark reduzierte Energiezufuhr, betonte Smollich.

Er machte aber auch deutlich, dass das ideale Getränk natürlich weder Zucker noch Süßstoff enthalten sollte. In der ernährungsmedizinischen Realität sei es gesundheitlich für die meisten Menschen aber eindeutig besser, wenn sie in Softdrinks Süßstoff statt Zucker zu sich nähmen.

Hintergrund der Diskussion sind auch aktuelle Warnungen in sozialen Medien, wonach mit Süßstoff gesüßte Getränke vielleicht sogar ungesünder sein könnten als zuckerhaltige Getränke, wie der Arzt und Grünen-Bundestagsabgeordnete Johannes Wagner berichtete. „Es ist von Krebs im schlimmsten Fall die Rede, aber auch von anderen Dingen, die im Magen-Darm-Trakt passieren.“

Warum die Finanzkommission den Fokus auf zuckergesüßte Getränke setzt

FKG-Mitglied Michael Laxy (Professor für Public Health und Prävention, TUM School of Medicine and Health) betonte zum Vorschlag des Gremiums, Softdrinks mit künstlichen Süßstoffen nicht in die Besteuerung einzubeziehen: Dies entspreche einer „pragmatischen Harm-Reduction-Strategie“.

Nach bisherigem Wissensstand seien künstliche Süßstoffe „auch nicht ganz unbedenklich, aber deutlich weniger schädlich als zuckergesüßte Produkte“, so Laxy. Zudem böten sie der Industrie eine Möglichkeit, Reformulierungsstrategien umzusetzen, also die Rezeptur der Produkte so umzugestalten, dass die Zuckerabgabe umgangen wird.

Eingeschränkte Aussagekraft von Tierstudien

Dass die Debatte über Süßstoffe so kontrovers geführt werde, habe auch mit unterschiedlichen Studientypen und -ergebnissen zu tun, die sich aber in ihrer Wertigkeit unterscheiden, wie Smollich ausführte. So kämen zwar aus tierexperimentellen Studien mit sehr hohen verabreichten Dosierungen Risikohinweise in Bezug auf die Gesundheit. Hier sei die Übertragbarkeit auf den Menschen und die menschliche Ernährung aber „sehr fraglich bis überhaupt nicht gegeben“, sagte Smollich.

Zwar habe sich in retrospektiven Beobachtungsstudien gezeigt, dass Menschen, die mehr Süßstoff konsumieren, häufiger kardiovaskuläre Risikofaktoren und eine insgesamt schlechtere Gesundheit aufweisen. Allerdings wisse man heute, dass dabei eine umgekehrte Kausalität vorliege: „Das liegt daran, dass gerade diese Menschen mit kardiometabolischen Vorerkrankungen und Risikoprofilen auch auf Empfehlung vermehrt zu Süßstoffen greifen und Zucker durch Süßstoffe ersetzen. Das erklärt dann diese Korrelation.“

In höherwertigen prospektiven Beobachtungsstudien sei eindeutig gezeigt worden, dass bei Menschen, die Süßstoffe in Softdrinks konsumieren, die Energiezufuhr sinke, und ebenso weitere Werte wie Körpergewicht und Body-Mass-Index (BMI). Aus den höchstwertigen Interventionsstudien habe man seit 15, 20 Jahren sehr gute Daten, die zeigten, dass sich durch den Austausch von Zucker die Energiezufuhr, das Körpergewicht und die kardiometabolischen Risikofaktoren reduzierten, so Smollich.

Süßstoff ist nicht gleich Süßstoff

Er hob auch hervor, dass verschiedene Süßstoffe in Mengen, die als gesundheitlich unbedenklich gelten, von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) zugelassen seien. Pauschal über Süßstoffe zu sprechen, sei schwierig.

Beim Einsatzbereich Softdrinks dominierten aber bestimmte Süßstoffe, wie zum Beispiel Aspartam. Es gehöre zu den Süßstoffen, bei denen bereits über viele Jahrzehnte hinweg Daten gesammelt worden seien, was das Auftauchen von Risikopeaks sehr unwahrscheinlich mache. Bei anderen, neueren Stoffen wiederum sei die Erfahrung geringer. Zuckerersatzstoffe wie Xylit und Erythrit spielen Smollich zufolge in Softdrinks weniger eine Rolle.

Beim Einfluss von Süßstoffen auf Stoffwechsel und Mikrobiom sieht der Ernährungsmediziner noch „offene Detailfragen“, die aber nach seiner Beurteilung der Studienlage nicht die genannten Vorteile infrage stellten. Im Vergleich dazu habe man beim Zuckerüberschuss nicht Unsicherheiten, sondern „ganz, ganz große Sicherheiten, dass das eben gerade für Kinder auch gesundheitlich abträglich ist“.

Nachteil der Süßstoffe sei, dass damit die angeborene Süßpräferenz gefestigt oder sogar verstärkt werde, während man eigentlich erreichen wolle, dass Menschen diese stärker ablegten, sagte Smollich. Der Austausch von Zucker dürfe auch nicht zu dem Fehlschluss führen, dass Softdrinks dann gesund seien. Die Säurelast beispielsweise bleibe.

Kombinationen von Süßstoffen und akzeptable Aufnahmemengen

Nach Erkenntnissen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), die vergangenes Jahr veröffentlicht wurden, werden Süßungsmittel in nicht alkoholischen Erfrischungsgetränken bislang „mehrheitlich kombiniert verwendet und liegen in einzelnen Fällen in Höhe der zulässigen Höchstmengen“ (2025; DOI: 10.17590/20250923-145959-0).

Demnach wird die jeweilige akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) der untersuchten Süßungsmittel für Kinder und Jugendliche durch den Konsum von Erfrischungsgetränken mit aktuell marktüblichen Gehalten an Süßungsmitteln nicht überschritten.

Das BfR gab in seiner Stellungnahme aber auch zu bedenken, dass ein gesteigerter Konsum von süßungsmittelhaltigen Erfrischungsgetränken oder zusätzliche Aufnahmequellen, etwa in Süßwaren und Milchprodukten, dazu führen könne, dass der ADI für einzelne Süßungsmittel überschritten wird. Für eine Bewertung seien weitere Daten zu potenziellen Kombinationswirkungen wünschenswert.

Manche Länder besteuern auch Softdrinks mit Süßstoffen

Beim Fachgespräch wiesen die Expertinnen und Experten darauf hin, dass es auch Länder gibt, die neben zuckergesüßten Getränken auch solche mit künstlichen Süßstoffen besteuerten. Dazu gehört Frankreich.

Dort gebe es eine fixe und geringe Abgabe pro Volumeneinheit von wenigen Cent, sagte Astrid Goltz, Referentin Ernährungspolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie plädierte dafür, sich in Deutschland am französischen Modell zu orientieren, also Süßstoffe auch in die Abgabe einzubeziehen.

„Das wäre für uns zumutbar als Aufschlag für die Hersteller, die in dem Zuge ihrer Rezepturanpassungen dann nicht auf Süßstoffe verzichten wollen oder können“, so Goltz. „Süßstoffe sind besser als Zucker, aber eben auch nicht das Beste, was man haben kann.“ Die Abgabe solle aber nicht an einer Diskussion um Süßstoffe scheitern, betonte sie.

Zu den Überlegungen der FKG erläuterte Laxy, Vorbild sollte Großbritannien sein, wo 2018 eine gestaffelte Herstellerabgabe eingeführt wurde. Die Höhe der sei ist dort an den Zuckergehalt pro 100 Milliliter gekoppelt, wobei bei Gehalten unter 5 Gramm Zucker keine Abgabe fällig werde. Laxy zufolge ist die Ausgangssituation hinsichtlich des Zuckergehaltes von Getränken in Deutschland aktuell mit dem britischen vor der Einführung der Steuer vergleichbar.

In Großbritannien kam es dadurch zu Rezepturanpassungen, beispielsweise habe der Anteil der Produkte mit mehr als fünf Gramm Zucker pro Milliliter um etwa ein Drittel abgenommen. Gleichzeitig sei ein Anstieg des Anteils der künstlich gesüßten Produkte beobachtet worden. Die Gesamtnachfrage sei weitgehend stabil geblieben, Untersuchungen zufolge schienen die wirtschaftlichen Effekte begrenzt zu sein.

Zum Effekt in Großbritannien sagte Goltz von der Verbraucherzentrale, man könne von dem Instrument nicht erwarten, dass alle Menschen plötzlich Gewicht verlieren. Die Pro-Kopf-Kalorienaufnahme aus Zucker in Softdrinks habe sich aber verringert, etwa in der Größenordnung von einem Teelöffel Zucker pro Tag, bei Kindern sei es noch etwas bisschen mehr. Das gehe vor allem auf veränderte Rezepturen zurück.

Goltz betonte, dass es keine Ausnahmen von der Abgabe in Deutschland geben sollte. Wenn man anfange, für kleine Unternehmen, regionale Marken oder traditionelle Rezepturen Ausnahmen zuzulassen, werde das Thema verkompliziert und bürokratisiert und am Ende womöglich nicht umgesetzt.

Bisher ist unklar, wie genau die Bundesregierung den Vorschlag der FKG umsetzen will. „Zur laut BStabG-Gesetzentwurf für 2028 geplanten Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit der Ausarbeitung beauftragt und steht in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts“, erklärte das BMG auf Anfrage.

Warum die Abgabe erst ab 2028 kommen soll

Der Zeitplan für das Gesetzgebungsvorhaben werde derzeit ebenfalls abgestimmt, heißt es in einer Antwort aus dem BMG an den Grünen-Politiker Wagner aus einer einer Fragestunde. Wagner wollte wissen, warum die neue Reglung trotz des dringenden Handlungsbedarfs erst ab 2028 greifen soll.

Das BMG erklärte dazu, man orientiere sich an der FKG-Empfehlung einer Übergangsfrist von rund 12 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten, damit Planungssicherheit gewährleistet und eine Anpassung von Rezepturen ermöglicht wird.

Die Sprecherin für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat der Grünen-Bundestagsfraktion, Zoe Mayer, begrüßte die Willensbekundung der Bundesregierung, machte aber auch deutlich, dass dies nicht heißen müsse, dass das Gesetz am Ende tatsächlich durch den Bundestag kommt. Es seien noch wochen- und monatelange Debatten zu erwarten, sobald die Pläne konkreter werden.

ggr

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