Bundesregierung hält an Zuzahlungen fest
Berlin – Die Bundesregierung lehnt es ab, nach dem Ende der Praxisgebühr auch die übrigen Zuzahlungen gesetzlich Krankenversicherter abzuschaffen. Die Fraktion der Linke im Deutschen Bundestag fordert, Zuzahlungen abzuschaffen. „
Man könnte sie als Verhinderungsinstrument für therapietreues Verhalten bezeichnen“ heißt es in einer entsprechenden Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke und weiterer Abgeordneter. Diese Zuzahlungen entlasteten die Gesunden auf Kosten der Kranken und bedeuteten einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand für Versicherte, Kassen und Leistungserbringer. „Der Finanzierungsbeitrag der Zuzahlungen ist recht überschaubar, ein Wegfall wäre auch mit Beiträgen gegenfinanzierbar“, so die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage.
Dem widerspricht die Bundesregierung in ihrer Antwort. „Die Gesamtsumme der Zuzahlungen der gesetzlich Krankenversicherten zu den Behandlungskosten hat im Jahr 2011 pro Versichertem rund 75,40 Euro und insgesamt rund 5,3 Milliarden Euro betragen“, rechnet sie vor. Diese Zuzahlungen trügen dazu bei, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und das Bewusstsein für die Kosten der medizinischen Versorgung zu schärfen.
Zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Überforderung und zur Sicherung eines umfassenden Leistungsangebots sei es zumutbar, dass Versicherte höhere Eigenbeiträge leisten müssten, wenn sie mehr Leistungen nutzten. Im internationalen Vergleich seien die Eigenbeteiligungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland „sehr moderat und sozial verträglich ausgestaltet“.
„Die gleichzeitig eingeführten Belastungsgrenzen, wonach individuelle Zuzahlungen je Kalenderjahr zwei Prozent und bei Personen mit chronischen Erkrankungen ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten dürfen, sorgen entgegen der Auffassung der Fragesteller dafür, dass niemand finanziell überfordert wird“, betont die Bundesregierung.
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