Politik

Bundessozialgericht: Neue Präsidentin übernimmt zum 1. März

  • Dienstag, 13. Februar 2024
Die neue BSG-Präsidentin Christine Fuchsloch (Archivbild, 2022). /picture alliance, Marcus Brandt
Die neue BSG-Präsidentin Christine Fuchsloch (Archivbild, 2022). /picture alliance, Marcus Brandt

Kassel – An der Spitze des Bundessozialgerichts (BSG) vollzieht sich ein Wechsel. Die künftige BSG-Präsidentin Christine Fuchsloch erhielt heute von Bundessozialminister Huber­tus Heil (SPD) ihre Ernennungsurkunde. Bei einer Feierstunde in Kassel hatte der Minister zuvor den bisherigen BSG-Präsidenten, Rainer Schlegel, verab­schiedet.

Mit der 59-jährigen Fuchsloch steht damit ab dem 1. März erstmals eine Frau an der Spitze des obersten So­zial­gerichts – und erstmals werden drei der fünf obersten Bundesgerichte von Frauen geführt. Zuvor war die geborene Frankfurterin knapp 14 Jahre lang Präsidentin des schleswig-holsteinischen Landessozialgerichts in Schleswig. Vorgeschlagen wurde sie von der SPD.

Am BSG wird sie den Vorsitz des für das Bürgergeld und wohl auch des für die künftige Kindergrundsicherung zuständigen vierten Senats übernehmen. Bei ihrer Ansprache warb sie für Vereinfachungen für die Betroffenen bei der geplanten Kindergrundsicherung und vorausschauende Regelungen für Künstliche Intelligenz, insbe­sondere auch für deren Anwendung in der Justiz.

Ihr Amtsvorgänger Schlegel, Mitglied der CDU, geht Ende Februar 65-jährig in den Ruhestand. Er kommt aus Baden-Württemberg, war seit 1987 Richter am BSG und wurde 2016 zu dessen Präsidenten ernannt. Dort war er zuletzt Vorsitzender des für Krankenhäuser und die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen ersten Senats.

Mehrfach sprach er sich dafür aus, alle Erwerbstätigen – also auch Besserverdienende, Beamte und Selbst­stän­dige – in die gesetzliche Sozialversicherung einzubeziehen, zuletzt auch für eine weitgehende Abschaffung der Minijobs. Bei seiner Ansprache in Kassel sagte er, dass er sich die gesetzliche Krankenversicherung „auch steuerfinanziert vorstellen könnte“.

Heil sagte, Schlegel habe sich nicht nur um sein Gericht verdient gemacht, sondern auch „um unseren sozialen Rechtsstaat und unsere Demokratie“. Um die Zuständigkeit für soziale Fragen bei den Sozialgerichten zu bün­deln, sprach sich der Minister dafür aus, dieser auch Streitigkeiten um BAföG und Wohngeld zuzuweisen.

afp

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