Bundestag ändert umstrittene Genesenenregelung für Plenarsaal

Berlin – Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate soll ab der kommenden Woche auch für die Abgeordneten im Bundestag gelten. Damit ändern sich die Regeln für den Zugang von Abgeordneten und Mitarbeitern zu Plenar- und Ausschusssitzungen, wie die Bundestagsverwaltung heute bekanntgab.
Genesene ohne zusätzliche Impfung bekommen nun nur noch bis maximal 90 Tage nach dem positiven Testbefund Zugang; zuvor hatte die Frist 180 Tage betragen. Damit setzt auch der Bundestag die im Januar überraschend vom Robert-Koch-Institut vollzogene Verkürzung des Genesenenstatus um.
Dafür wurde die sogenannte Allgemeinverfügung geändert – vorausgegangen war eine Verständigung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) mit den Fraktionen. Die neue Verfügung ist zunächst bis 13. März befristet.
Änderungen gibt es auch für Abgeordnete, die bislang nur eine Einmalimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson bekommen haben. Sie müssen ab kommender Woche eine weitere Impfung vorweisen, um Zugang zu Plenar- und Ausschusssitzungen zu bekommen.
Das Ziel der angepassten Regeln sei, „das Infektionsgeschehen in den Bundestagsliegenschaften möglichst niedrig zu halten und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen“, erklärte die Parlamentsverwaltung.
Die Verkürzung des Genesenenstatus dürfte im Bundestag vor allem AfD-Abgeordnete treffen. In ihren Reihen gibt es zahlreiche Abgeordnete, die genesen, aber nicht geimpft sind. Sie müssen die Debatten im Plenarsaal von einer eigens reservierten Besuchertribüne aus verfolgen, zu der sie nur bei Vorlage eines negativen Coronatests Zugang bekommen.
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