Bundestag beschließt Steuerzuschuss für die GKV

Berlin – Wegen der angespannten Finanzlage der Krankenkassen verdoppelt der Bund für das kommende Jahr seinen jüngsten Milliardenzuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der Bundestag billigte heute eine Verordnung, mit der der Zuschuss um sieben Milliarden Euro auf 14 Milliarden Euro steigt.
Den zusätzlichen Finanzbedarf hatte der GKV-Schätzerkreis im Oktober errechnet. Gemeinsam mit dem ursprünglich vorgesehenen Zuschuss von 14,5 Milliarden Euro zahlt der Bund an den Gesundheitsfonds im kommenden Jahr insgesamt 28,5 Milliarden Euro.
Durch die Coronapandemie und die durch sie verursachte Wirtschaftsflaute erhöhte sich der Finanzbedarf der Krankenkassen. Mit dem Zuschuss will der Bund auch verhindern, dass die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung, die die Kassen selbst festlegen, weiter steigt. Mit der Finanzspritze soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent gehalten werden. Das Bundeskabinett hatte die Verordnung bereits gebilligt.
Der GKV-Spitzenverband begrüßte den Beschluss der Verordnung, forderte aber weitere Schritte zur finanziellen Stabilisierung der Krankenkassen. „Das ist für die 90 Prozent gesetzlich Versicherten in unserem Land ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu stabilen Krankenkassenbeiträgen auch im nächsten Jahr“, sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer. „Die eigentliche Aufgabe folgt aber jetzt erst für die neue Regierung.“
Diese müsse einige grundsätzliche Schritte gehen, die die GKV-Finanzen auch mittelfristig stabilisieren. Dazu gehöre, dass endlich für eine ausreichende Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung der ALG II-Empfangenden gesorgt werde, sagte Pfeiffer. „Es kann nicht angehen, dass sich der Bund hier auf Kosten der Beitragszahlenden jährlich um mehr als zehn Milliarden Euro entlastet.“
Auch das Thema Mehrwertsteuer auf Arzneimittel müsse auf der Reformagenda der neuen Bundesregierung ganz oben stehen, forderte Pfeiffer. Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund, warum für lebenswichtige Produkte wie Arzneimittel von den Krankenkassen 19 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt werden müssten, während beispielsweise für Schnittblumen, Ölgemälde und Haustauben der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelte.
Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) zeigte sich erfreut. vdek-Chefin Ulrike Elsner sprach von einem „wichtigen Signal“ an Kassen und Beitragszahler. Die Entscheidung verschaffe der GKV eine „Verschnaufpause“.
Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, sagte, der ergänzende Bundeszuschuss sei „dringend geboten“. Erforderlich sei aber nun eine nachhaltige Finanzierungsstrategie. Das werde eine „große Herausforderung“ für die neue Bundesregierung sein, insbesondere für das Jahr 2023.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: