Bundestag: Erste Lesung der Impfpflichtgruppenanträge im März

Berlin – Der Bundestag wird die geplante Debatte für oder gegen eine COVID-19-Impfpflicht nach Angaben der Grünen-Fraktion im März beginnen.
„Wir haben uns heute Morgen auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden in der Ampel-Koalition darauf verständigt, dass wir eine erste Lesung für die Gruppenanträge zur Einführung einer Impfpflicht in der ersten Sitzungswoche im März stattfinden lassen werden“, sagte die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge heute in Berlin.
Die erste Sitzungswoche des Bundestages im nächsten Monat beginnt am 14. März. Man wolle eine sorgfältige Beratung dieser Gruppenanträge, betonte Dröge, aber gleichzeitig darauf achten, dass diese „zügig zum Abschluss gebracht werden“.
Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang hatte gestern gesagt, sie hoffe, dass bereits Ende dieser Woche über die verschiedenen Anträge zur Impfpflicht debattiert werde. Sie gehe davon aus, dass alle Antragsteller „gerade unter Hochdruck arbeiten, um das auch gewährleisten zu können“.
Bereits bekannt sind zwei Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen: einer für eine Impfpflicht ab 18 Jahren und einer gegen eine Impfpflicht. Über sie soll ohne Fraktionszwang abgestimmt werden.
In Vorbereitung ist ein weiterer Antrag, der eine Beratungspflicht vorsieht und – falls damit keine ausreichende Impfquote erreicht werden kann – eine befristete Impfpflicht ab 50 Jahren. Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat den Aufbau eines Impfregisters vorgeschlagen. Einen präventiven Impfpflichtbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt lehnt sie ab.
Die Fraktionsvorsitzenden von Grünen, SPD und FDP hätten sich zudem darauf geeinigt, „dass wir als Ampel-Koalition das Infektionsschutzgesetz anpassen werden“, führte Dröge weiter aus.
„Über Details diskutieren wir gerade in der Koalition“, fügte sie hinzu. Das Gesetz, das am 19. März auslaufen würde, ist die Grundlage für die Anordnung staatlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie.
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