Bundestag macht Weg für Milliardeninvestitionen frei

Berlin – Der Bundestag hat heute grünes Licht für ein milliardenschweres Kreditpaket für Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz gegeben. Die Grundgesetzänderungen erhielten die nötige Zweidrittelmehrheit. Über das Paket muss am Freitag auch noch der Bundesrat abstimmen.
Mit der Einführung von Artikel 143h im Grundgesetz soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen einzurichten. Ziel ist es, dringende Modernisierungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen wie Verkehr, Digitalisierung, Energieversorgung und auch im Gesundheitswesen zu finanzieren.
„Das Sondervermögen des Bundes stellt finanzielle Mittel für die Krankenhäuser bereit – eine Aufgabe, die eigentlich in der Verantwortung der Länder liegt. Die zusätzlichen Milliarden sowie die Flexibilisierung der Schuldenbremse für die Länder schaffen zwar kurz- und mittelfristig finanziellen Spielraum für die Kliniken, dürfen jedoch keine Dauerlösung sein. Vielmehr muss die Krankenhausreform zügig umgesetzt werden und wirksam greifen“, betonte Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta (Grüne).
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, begrüßte die zusätzlichen Mittel. Sie bekräftigte zugleich die Forderung der AOK-Gemeinschaft nach einer Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds aus dem Sondervermögen.
„Gerade im Hinblick auf unsere veraltete Krankenhauslandschaft war es höchste Zeit, die Fesseln der Schuldenbremse zu lösen. Mit dem geplanten Sondervermögen Infrastruktur gibt es jetzt die Möglichkeit, den Transformationsfonds zur Modernisierung der deutschen Kliniken aus Steuern zu finanzieren“, so Reimann. Die Schaffung einer modernen und krisenfesten Krankenhausstruktur sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, die aus Mitteln der öffentlichen Hand und nicht durch die Beitragszahlenden der GKV finanziert werden sollte.
„Wichtig ist allerdings, dass die zusätzlichen Mittel nicht mit der Gießkanne verteilt werden.“ Sie müssten gezielt in bedarfsnotwendige Kliniken fließen, die eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten und zukunftsfähige Arbeitsplätze für Pflegefachkräfte und medizinisches Personal gewährleisten, betonte Reimann. Mit den inhaltlichen Vorgaben der Krankenhausreform gebe es einen Rahmen, der dies bei richtiger und konsequenter Anwendung gewährleisten kann.
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