Bundestag stimmt für striktere Regelung bei Spätabtreibungen
Berlin – Der Bundestag hat am Mittwoch mit klarer Mehrheit für die striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche votiert. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 326 von 560 Abgeordneten für einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf aus, demzufolge die Bedenkzeit für Schwangere vor einer solchen Abtreibung ohne Ausnahmen auf drei Tage festgelegt und ärztliche Verstöße gegen Beratungspflicht oder Bedenkzeit mit Bußgeldern geahndet werden sollen.
Den Abgeordneten lagen zwei konkurrierende Gesetzentwürfe sowie zwei Anträge vor. Die nun angenommene, fraktionsübergreifende Vorlage, die als Kompromiss zwischen ursprünglich drei Gesetzesinitiativen zustandegekommen war, hatten die Familienausschuss-Vorsitzende Kerstin Griese (SPD), CSU-Familienpolitiker Johannes Singhammer und FDP-Frauenpolitikerin Ina Lenke befürwortet. Er sieht bei einer Behinderung des Ungeborenen unter anderem eine Pflicht des Arztes vor, die Schwangere in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen.
Der zweite Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe von SPD und Grünen um SPD-Fraktionsvize Christel Humme sah lediglich eine „ausreichende Bedenkzeit“ von „in der Regel“ drei Tagen vor einer Abtreibung vor. Lasse das Gesetz keine Ausnahmen zu, könne dies für Schwangere eine besondere Härte darstellen - etwa, wenn ein Kind nicht lebensfähig sei. Auch zusätzliche Bußgelder bei Gesetzesverstößen von Ärzten lehnte die Abgeordnetengruppe um Humme ab.
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