Bundestag überweist Sterbehilfe-Entwurf an Ausschüsse
Berlin – Der Gesetzentwurf gegen gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung ist nach der Ersten Lesung im Bundestag an den Rechts- und Innenausschuss überwiesen worden. Da der Entwurf erst in der Nacht zu Freitag behandelt wurde, wurden die Reden zu Protokoll gegeben.
Der im August von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf soll zwar die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung abzielende Suizidbeihilfe verbieten. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen sollen sich nicht strafbar machen, wenn sie nur Teilnehmer an der Tat sind und selbst nicht gewerbsmäßig handeln.
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