Bundestag verbietet „Legal Highs“
Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz beschlossen, das den Erwerb, Besitzes und Handel mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS), sogenannten „Legal Highs", verbietet. Ziel des Gesetzes ist es, die Verbreitung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken.
„Mit dem Gesetz schaffen wir die entscheidende Voraussetzung, dass der Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer sogenannter ‚Legal Highs‘ und ihrem betäubungsmittelrechtlichen Verbot durchbrochen wird“ sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen. Denn das Auftreten und die Verbreitung immer neuer chemischer Varianten bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe stellen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. In der Regel sei bei diesen Stoffen die chemische Struktur der dem Betäubungsmittelgesetz bereits unterstellten Stoffe gezielt so verändert worden, dass der neue Stoff nicht mehr dessen Verbots- und Strafvorschriften unterliege. Die Wirkung auf die Psyche bleibe jedoch erhalten.
Deshalb enthält das Gesetz in Ergänzung zum einzelstofflichen Ansatz des Betäubungsmittelgesetzes eine Stoffgruppenregelung, um NPS zukünftig rechtlich effektiver begegnen zu können. Die beiden Stoffgruppen von NPS, die dem Verbot unterliegen, sind von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen sowie Cannabimimetika und synthetische Cannabinoide.
Laut BMG machen diese Verbindungen seit 2005 zwei Drittel aller neuen Stoffe aus, die über das europäische Frühwarnsystem gemeldet werden. Insofern bestehe zunächst bei diesen Stoffgruppen ein vordringlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Je nach Entwicklung des Marktes könnten in Zukunft weitere Stoffgruppen unter die Regelungen des neuen Gesetzes fallen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: