Bundestagspräsident würdigt Hospiz- und Palliativ-Verband
Berlin – Bundestagspräsident Norbert Lammert hat allen in der Hospiz- und Palliativarbeit engagierten Menschen gedankt und die Verbundenheit des gesamten Bundestages mit dem Anliegen betont. „Sie nehmen schwerstkranke, sterbende Menschen in ihrer Einmaligkeit wahr, sie pflegen und begleiten Menschen in dieser schweren Zeit und ermöglichen ihnen einen würdevollen Abschied“, sagte Lammert am Mittwochabend in Berlin.
Der Bundestagspräsident äußerte sich zur Feier des 25-jährigen Jubiläums des Deutsche Hospiz- und Palliativ-Verband (DHPV), zu der über 200 Gäste aus Politik, Gesundheitswesen und Verbänden nach Berlin gekommen waren. Der DHPV wurde 1992 als Interessenvertretung der Hospizbewegung und bundesweiter Dachverband gegründet. Heute engagieren sich bundesweit mehr als 100.000 Menschen zumeist ehrenamtlich in Hospizen und Palliativstationen.
Nach Lammerts Worten gehört es zu den besonderen Verdiensten der Bewegung, „das Sterben aus einer von vielen doch so empfundenen Tabuzone in die öffentliche Wahrnehmung geholt zu haben“. Die Entscheidung über die Bedingungen des eigenen Sterbens müsse soweit wie möglich in die Selbstbestimmung des Einzelnen gelegt werden, betonte Lammert.
Gröhe warnt vor Falschinformationen zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, die Hospiz- und Palliativarbeit berühre „den Kern des gesellschaftlichen Miteinanders“. Es sei Ausdruck der Humanität einer Gesellschaft, wie sie die bestmöglichen Bedingungen zum Sterben ermögliche. Ohne das Engagement des DHPV seien die Schritte zur rechtlichen Absicherung nicht möglich gewesen.
Gröhe betonte, dass es dabei zuerst um eine angemessene Hilfe gegangen sei. Nur so sei anschließend ein „angemessener Streit in der Sache“ um das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung möglich gewesen. Nun gehe es um die Verteidigung dieser Entscheidung, sagte der CDU-Politiker vor dem Hintergrund der anstehenden Klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen die betreffende Regelung. Er nannte es „inakzeptabel“, wenn in diesem Zusammenhang bewusst Ängste unter Palliativmedizinern geschürt würden, als gehe es um eine Kriminalisierung ihrer Arbeit. Das sei „Unsinn und Panikmache“. Das Deutsche Ärzteblatt hat in seiner aktuellen Ausgabe Hinweise und Erläuterungen für die ärztliche Praxis zum Thema veröffentlicht.
Die Schirmherrin des DHPV und ehemalige SPD-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin verteidigte das Verbot des ärztlich assistierten Suizids. „Das ist nicht das, was die Menschen nach meiner Erfahrung mit Sterbenden in ihrer letzten Lebensphase wollen“, sagte Däubler-Gmelin. Sie plädierte dafür, die unmittelbare Erfahrung der Begleitung Sterbender bekannter zu machen, besonders ihren Wunsch, die letzte Lebensphase bewusst leben zu können.
Der Vorsitzende des DHPV, Winfried Hardinghaus, würdigte das bürgerschaftliche Engagement, aus dem die Bundesarbeitsgemeinschaft hervorgegangen sei. Zugleich würdigte er die „klare Absage an die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid“ durch den Gesetzgeber und die Stärkung der palliativen Begleitung durch das Hospiz- und Palliativgesetz.
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