Bundesverband Gesundheits-IT sieht Lücken im E-Health-Gesetz
Berlin – Anlässlich seines 20-jährigen Bestehens hat der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e. V.) noch einmal seine Position zum geplanten E-Health-Gesetz bekräftigt. Grundsätzlich seien die Pläne des Gesetzgebers zur Stärkung der IT im Gesundheitswesen zu begrüßen, der vorliegende Referentenentwurf weise jedoch erhebliche Lücken auf, welche die Erreichung der Ziele gefährdeten, so der bvitg.
Unter anderem befürchtet der Verband, dass der Gesetzentwurf bei der Einführung des elektronischen Arzt- und Entlassbriefs und des Medikationsplans Parallelstrukturen wie das KV-Netz fördert. „Zwar bekennt sich auch der Gesetzgeber zur Telematikinfrastruktur als einzige Instanz zur Etablierung einer sicheren, digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen.
Die einschlägigen Paragrafen lassen jedoch ausreichend Spielraum für die Etablierung paralleler Konkurrenzstrukturen“, kritisierte Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg. Daher fordert der Verband, die im Entwurf genannten Anwendungen nur im Rahmen der Telematikinfrastruktur wie geplant finanziell zu fördern. Bis diese flächendeckend verfügbar sei, sollten die Anwendungen nur im Erprobungsgebiet gefördert werden.
Keine Standardisierung
Negativ bewertet der bvitg zudem die Pläne für ein Interoperabilitätsverzeichnis, das als Basis für die Etablierung der IT im Gesundheitswesen dienen soll. Der Gesetzesentwurf sehe lediglich Transparenz bei der Offenlegung von technischen und semantischen Standards und Profilen vor, erklärte Mittelstaedt. „Das führt dazu, dass im Prinzip jeder Standard ohne Plausibilitätsprüfung aufgenommen werden kann, was der Vereinheitlichung und Verbindlichkeit nicht zuträglich ist – und übrigens auch nicht die Belange der Industrie berücksichtigt.“
Der Bundesverband verlangt daher definierte Strukturen für einen verbindlichen Prozess, um festzulegen, welche Standards für welche Anwendungen sinnvoll sind. Zudem moniert er, dass die Ergebnisse der vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten Planungsstudie zur Herstellung von Interoperabilität nur unzureichend im Referentenentwurf berücksichtigt sind.
Ein Beispiel dafür ist aus Sicht des bvitg der Vorschlag aus der Interoperabilitätsstudie, einen unabhängigen Expertenrat zu etablieren, der Standards bewerten und für die Anwendung im Gesundheitswesen empfehlen soll. Dieser Punkt werde im Gesetzentwurf eher schwammig formuliert. Mittelstaedt: „Mit Sorge sehen wir in diesem Zusammenhang auch den Vorschlag, diese Expertenrolle ausschließlich der gematik zuzuordnen. Noch dazu ohne transparente Entscheidungsstrukturen und Mitwirkungsrechte für die Betroffenen.“
Gesundheits-IT als Wirtschaftsfaktor
Im Rahmen der Jubiläumsfeier verwies der Verband darauf, dass sich die Gesundheits-IT in den letzten 20 Jahren als wichtiger Wirtschaftszweig etabliert hat, der zuletzt einen Umsatz von 1,6 Milliarden Euro erzielen konnte und etwa 12.000 Beschäftigte – davon über 30 Prozent Frauen - verzeichnet. Ein Zeichen für die steigende Relevanz der Branche ist aus Sicht des Verbandes die Branchenveranstaltung conhIT: 2008 vom bvitg gegründet, zählte die Messe zuletzt 360 Industrieaussteller und rund 6.000 Fachbesucher, darunter mehr als 20 Prozent aus dem Ausland.
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