Politik

E-Health-Gesetz: Verband fordert Aufnahme der Telekardiologie

  • Mittwoch, 18. Februar 2015

Berlin - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich in einer Stellung­nahme zum Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes für die Aufnahme der Tele­kardiologie ausgesprochen. Dabei geht es um die telemedizinische Nachsorge von Schrittmacherpatienten. „In zahlreichen Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Telekardiologie die Mortalität senkt, die Lebensqualität der Patienten steigert und hilft, Kosten zu sparen“, schreibt der Bundesverband. Er schlägt deshalb vor, konkrete Regelungen für die telekardiologische Versorgung in das Gesetz aufzunehmen.

Die Anwendung der Telekardiologie wird dem Verband zufolge in den Richtlinien der "European Society of Cardiology" und von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie  empfohlen. In Deutschland gibt es zudem bereits einige vielversprechende regionale telemedizinische Lösungen zur Versorgung von Patienten mit kardialen Implantaten, die entweder auf Förderprojekten oder Selektivverträgen beruhen. Ziel dieses Gesetzent­wurfes sei es jedoch, das Stadium der Insellösungen zu verlassen und zu einer flächendeckenden Versorgung zu kommen, so der BVMed.

„Eine regelhafte flächendeckende Versorgung ist nach heutigem Stand allerdings nicht gewährleistet, obgleich nach § 87 Abs. 2a Sozialgesetzbuch V eine Abbildung von telemedizinischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorgesehen ist und der Bewertungsausschuss den gesetzlichen Auftrag hatte, bis zum 31. März 2013 hierfür eine Lösung zu finden", heißt es in der Stellungnahme.

Konkret schlägt der Medizintechnikverband eine Ergänzung in § 87 Absatz 2a Sozial­gesetzbuch V vor, um eine Anpassung des EBM für ärztliche Leistungen sowie die Erstattung der dafür notwendigen Infrastruktur und Sachkosten sicherzustellen. Die telekardiologischen Leistungen sollten nach Inkrafttreten der Regelung für einen Zeitraum von fünf Jahren zusätzlich zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung refinanziert werden.

EB

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