Karlsruhe weist Eilantrag gegen Testpflicht für Reiserückkehrer ab

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen Eilantrag gegen die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Coronarisikogebieten abgelehnt. Der Wunsch von Einzelnen, sich keinem Test auf das SARS-CoV-2-Virus unterziehen zu müssen, habe gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an der Eindämmung und Kontrolle des Infektionsgeschehens zurückzutreten, entschieden die Richter.
Der Beschluss vom 25. August wurde heute in Karlsruhe veröffentlicht (Az. 1 BvR 1981/20). Geklagt hatte eine Familie, die im Moment Urlaub auf Mallorca macht und übermorgen zurückkommen will. Die spanische Ferieninsel ist seit dem 14. August als Risikogebiet eingestuft. Die Kläger wollten dem derzeit verpflichtenden Coronatest bei der Einreise aus dem Weg gehen.
Die „Zwangstestung“ verletze ihre körperliche Integrität, sie müssten gegen ihren Willen eine ärztliche Behandlung dulden. Mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe wollten die Eltern zumindest erreichen, dass ihr knapp zweijähriger Sohn nicht getestet wird. Die Richter sehen aber keinen Anlass, an der Testpflicht zu rütteln.
Die Beeinträchtigungen durch den Test seien „nur von kurzer Dauer und niedrigschwelliger Intensität“. Umgekehrt stünden „hochrangige Rechtsgüter wie Leib und Leben einer großen Anzahl Dritter“ auf dem Spiel.
Auch von einzelnen nicht getesteten Personen könne ein Ansteckungsrisiko ausgehen. Die Kläger hätten nicht dargelegt, warum das ausgerechnet bei ihnen nicht der Fall sein sollte.
Über die gleichzeitig eingereichte Verfassungsbeschwerde ist damit noch nicht entschieden. Sie ist weiter beim Gericht anhängig.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: