Politik

Bundesverfassungs­gericht bestätigt Verbot von Corona-Protest-Camp

  • Montag, 31. August 2020
/picture alliance, RTN - Radio Tele Nord, Frank Bründel
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Karlsruhe/Berlin – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Verbot eines Protest­camps von Gegnern der Coronapolitik in Berlin bestätigt. Das teilte das Gericht gestern Abend in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache war vom 30. August bis zum 14. Septem­ber auf der Straße des 17. Juni geplant, die durch den Tiergarten zum Brandenburger Tor führt und am Rand des Regierungsviertels liegt.

Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit eine Entscheidung des Oberverwaltungs­ge­richt (OVG) Berlin-Brandenburg. Dieses hatte die Einschätzung der Versammlungs­behörde geteilt, dass durch ein solches Camp eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Si­cherheit zu befürchten sei. Der Grund: Die Veranstaltungsteilnehmer würden die Mindest­abstände zum Eindämmen der SARS-CoV-2-Epidemie nicht einhalten.

Dieser Argumentation schlossen sich die Richter in Karlsruhe an. Mit Blick auf das Grund­recht der Versammlungsfreiheit argumentierten sie: Es könne zum Schutz vor Infektions­gefahren auch ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Im Fall des geplanten Camps gebe es keine anderen Mittel zur Gefahrenabwehr. Der An­tragsteller, der vorgestern auch eine der Anti-Corona-Demonstrationen veranstaltet habe, habe nicht dargelegt, dass er sein Hygienekonzept mit Blick auf „nunmehr vorliegende Erfahrungen“ angepasst habe.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die geplante Dauermahnwache erlaubt. Gegen die darauf folgende OVG-Entscheidung hatten die Anmelder einen Eilantrag gestellt.

dpa

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