Politik

Bundes­verfassungsgericht: Neuer Sterbehilfeparagraf bleibt in Kraft

  • Freitag, 8. Januar 2016

Karlsruhe – Das seit Dezember geltende Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung bleibt weiterhin in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Paragraf 217 des Strafgesetzbuches (StGB) abgelehnt. Vier Mitglieder des Hamburger Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ hatten versucht, den neuen Paragrafen bis zur Entscheidung über ihre Verfassungs­beschwerde außer Kraft setzen zu lassen.

Damit scheiterten sie nun. Denn die Karlsruher Richter lehnten den Antrag aus Sorge darüber ab, dass sich dadurch andere Personen „zu einem Suizid verleiten lassen könnten“. Insgesamt wögen die Nachteile bei Außervollzugsetzung der Vorschrift daher schwerer als die nachteiligen Folgen, die den Beschwerdeführern durch deren Weitergeltung entstehen, so die Richter. Über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

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