Bundesverfassungsgericht ordnet Neuorganisation von Unterstützungsleistungen an

Karlsruhe – Die Gewährung vieler Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche muss bis Ende 2021 anders organisiert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe heute mitgeteilt (Az. 2 BvR 696/12).
Bisher sind dafür allein die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe zuständig. Deren Aufgaben auf diesem Gebiet hat der Bund aber bereits im Jahr 2011 in unzulässiger Weise ausgeweitet, wie das höchste deutsche Gericht jetzt entschied.
Durch die Mehrbelastung würden die Kommunen in ihrem Recht auf Selbstverwaltung verletzt. Geklagt hatten mehrere kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.
Klassische Bildungs- und Teilhabeleistungen sind die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und der Zuschuss zum Schulbedarf. 2011 kamen neue Bereiche wie die Lernförderung oder die Mittagsverpflegung dazu.
Außerdem bekommen seither nicht nur Schüler, sondern zum Beispiel auch Kita-Kinder Unterstützung. Zuletzt wurden die Leistungen 2019 durch das „Starke-Familien-Gesetz“ aufgestockt.
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