Politik

Bundesverfassungs­gericht ordnet Neuorganisation von Unterstützungs­leistungen an

  • Freitag, 7. August 2020
/picture alliance, Peter Zschunke
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Karlsruhe – Die Gewährung vieler Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche muss bis Ende 2021 anders organisiert werden. Das hat das Bundesver­fassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe heute mitgeteilt (Az. 2 BvR 696/12).

Bisher sind dafür allein die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe zuständig. De­ren Aufgaben auf diesem Gebiet hat der Bund aber bereits im Jahr 2011 in unzulässiger Weise ausgeweitet, wie das höchste deutsche Gericht jetzt entschied.

Durch die Mehrbe­lastung würden die Kommunen in ihrem Recht auf Selbstverwaltung verletzt. Geklagt hatten mehrere kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.

Klassische Bildungs- und Teilhabeleistungen sind die Übernahme der Kosten für Klassen­fahrten und der Zuschuss zum Schulbedarf. 2011 kamen neue Bereiche wie die Lernför­de­rung oder die Mittagsverpflegung dazu.

Außerdem bekommen seither nicht nur Schüler, sondern zum Beispiel auch Kita-Kinder Unterstützung. Zuletzt wurden die Leistungen 2019 durch das „Starke-Familien-Gesetz“ aufgestockt.

dpa

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