Vermischtes

Bundesverfassungs­gericht will Ende November über Coronanotbremse urteilen

  • Freitag, 26. November 2021
/dpa, Uli Deck
/dpa, Uli Deck

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht will am kommenden Dienstag (30.11.) seine ersten Entschei­dungen über Verfassungsbeschwerden gegen die Coronanotbremse des Bundes aus dem Früh­jahr veröffentlichen. Das kündigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe heute auf seiner Internetseite an.

In dem einen Verfahren geht es um die Ende Juni außer Kraft getretenen bundesweiten Vorgaben für
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bei sich verschärfender Coronalage, in einem zweiten um die damaligen Schulschließungen.

Die Notbremse, die auch viele andere Lebensbereiche betraf, musste seit 24. April bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab. Gegen die Vorschriften waren mehr als 300 Klagen und Eilanträge in Karlsruhe eingereicht worden.

Eilanträge gegen die umstrittensten Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen hatten die Verfassungsrichter gleich im Mai abgewiesen. Umfangreich geprüft werden Verfas­sungs­beschwerden aber erst im eigentlichen Hauptverfahren.

Um schneller entscheiden zu können, hatte der zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth auf eine Verhandlung verzichtet. Von Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen waren aber Stellungnahmen erbeten worden. Schriftliche Entscheidungen des Gerichts werden immer vormittags um 9.30 Uhr veröffentlicht.

Die künftigen Ampel-Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP haben das Infektionsschutzgesetz gerade umfassend überarbeitet. Mit der Änderung wurden auch die bisherigen Vorschriften zur Bundesnot­bremse in Paragraf 28b durch neue Regelungen ersetzt. Ausgangssperren und die flächendeckende vorsorgliche Schließung von Schulen und Kitas sind nun beispielsweise generell nicht mehr möglich.

Die ersten zwei großen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Coronamaßnahmen dürften trotzdem Leitcharakter haben. Harbarth hatte Mitte November im ZDF-„heute journal“ gesagt, zwar gehe es um „ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt“.

Aus den ausführlichen Begründungen der Karlsruher Entscheidungen ergäben sich aber üblicherweise „Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate“.

dpa

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