Coronaentscheidung laut BVerfG-Präsident Harbarth nicht schneller möglich

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht verschleppt nach Ansicht seines Präsidenten Stephan Harbarth keine Grundsatzentscheidungen zu den Coronamaßnahmen. Es seien nicht nur schwierige Rechtsfragen zu beantworten, sondern vorher auch Sachverständige aus verschiedensten Fachgebieten anzuhören, sagte Harbarth der Frankfurter Allgemeinen Zeitung heute.
Der 49-Jährige verwies darauf, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter zentrale Fragen zur sogenannten Bundesnotbremse spätestens im November entscheiden wollen. „Wenn nach spätestens sieben Monaten in der Hauptsache entschieden wird, ist dies eine der schnellsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in einer derart komplexen Rechtssache.
“Eine weitere Beschleunigung wäre „nur möglich, wenn massive Abstriche an der Qualität vorgenommen würden“, sagte Harbarth. „Dies wäre mit unserer Aufgabe nicht vereinbar.“
Die Notbremse mit verschärften Regeln musste seit 24. April bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab.
Seit Ende Juni ist die Bundesnotbremse außer Kraft, sie kann aber grundsätzlich reaktiviert werden. Ihre Einführung hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Eilanträge gegen die umstrittensten Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter gleich im Mai abgewiesen.
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