Politik

Bundes­versicherungsamt greift im Streit um Heil- und Hilfsmittelaus­schreibungen hart durch

  • Donnerstag, 22. März 2018

Bonn – Im Streit um Heil- und Hilfsmittelausschreibungen der Barmer und der DAK-Gesundheit greift das Bundesversicherungsamt (BVA) hart durch. Die Aufsichtsbehörde hat die Barmer und die DAK-Gesundheit per Bescheid dazu verpflichtet, die Aus­schreibung zu Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung sofort aufzuheben und es den Krankenkassen gleichzeitig untersagt, einen Zuschlag zu vergeben.

„Aus Sicht des BVA ist die von der Barmer durchgeführte Ausschreibung von CPAP-Geräten aufgrund des mit der Versorgung verbundenen hohen Dienstleistungsanteils nicht zweckmäßig“, erklärte ein BVA-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ). Bereits Anfang Januar, als das BVA angekündigt hat, die Ausschreibungen prüfen zu wollen, hatte BVA-Präsident Frank Plate Zweifel an der Zweckmäßigkeit geäußert.

Barmer und DAK-Gesundheit klagen gegen Bescheid

Er betonte damals, dass bei Ausschreibungen zudem zu mindestens 50 Prozent Qualitäts­kriterien berücksichtigt werden müssen. In den vorliegenden Prüffällen hätten die Aus­schreibungen von den Ersatzkassen allerdings zu bis zu 90 Prozent den Preis der Hilfsmittel als Zuschlagskriterium berücksichtigt, erläuterte Plate. Die Kranken­kassen beriefen sich demzufolge darauf, dass der Gesetzgeber dies zulasse, wenn bereits in den Leistungsbeschreibungen qualitätssteigernde Kriterien enthalten seien.

Die Barmer will den Bescheid des BVA nicht hinnehmen und hat gegen den Bescheid Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Krankenkasse ist laut BVA der Meinung, dass die Ausschreibung gesetzeskonform ist. Die Barmer wollte sich auf Nachfrage nicht äußern. Den Vorwurf, bei Heil- und Hilfsmitteln auf Kosten der Qualität zu sparen, hatte die Krankenkasse schon im Januar zurückgewiesen. In der Ausschreibung seien alle wichtigen Qualitätsanforderungen als Vorgabe an die Leistungserbringer in der Leistungsbeschreibung festgeschrieben, teilte Barmer-Chef Christoph Straub damals mit.

Die DAK-Gesundheit kündigt auf -Nachfrage an, gegen den Bescheid eine Anfech­tungs­klage zu erheben. Dies solle heute noch geschehen, wie ein Sprecher der Krankenkasse erklärte. Er betonte, es gehe um eine grundsätzliche rechtliche Klärung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Diese sei „dringend erforderlich“.

Die DAK-Gesundheit hält ihre Ausschreibung für rechtmäßig. „Sowohl die Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes als auch die Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung wurden vollumfänglich berücksichtigt“, heißt es. Sozialgerichte und die Vergabekammer des Bundes hätten die Ausschreibung nicht beanstandet.

Wie die Kasse weiter erklärte, würde zudem „die hochwertige Versorgung der Versicherten nach hohen Qualitätskriterien sichergestellt“. Man erwarte durch die neuen Verträge „eine einheitlich gesicherte und verbesserte Versorgungsqualität und damit insgesamt auch eine zunehmende Lebensqualität für die Stoma-Träger“.

may

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