Neuer Referentenentwurf zur Zukunft eines Bundesinstitutes für öffentliche Gesundheit

Berlin – Zur Zukunft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und Teile des Robert Koch-Institutes in einem gemeinsamen Bundesinstitut gibt es einen neuen Referentenentwurf. Künftig soll das Gesetz zur Einrichtung eines „Bundesinstitutes für Prävention und Aufklärung in der Medizin" (BIPAM) den Namen „Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ tragen. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt und offenbar zur Abstimmung an die anderen Ministerien in der Regierung geschickt wurde. Dabei handelt es sich um einen undatierten Referentenentwurf.
Zuvor hatte es Mitte Oktober 2023 einen Entwurf gegeben, der den Titel „Gesetz zur Regelung der Nachfolge der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ trug und in der Fachöffentlichkeit deutlich kritisiert wurde. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, dieser sei „nicht final“ gewesen. Das neue Bundesinstitut soll zum 1. Januar 2025 eingerichtet werden.
In dem jetzt veröffentlichten Entwurf wird konkreter beschrieben, welche Aufgaben das Institut nach der Fusion von Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Teile des Robert Koch-Institutes (RKI) haben wird: So gehen die Aufgaben des RKI im Bereich der Gesundheitsberichterstattung an das neue BIPAM über, ebenso werden hier künftig die Krebsregisterdaten geführt, heißt es in dem Entwurf.
Zudem wird klargestellt, dass „das Robert Koch-Institut für die Aufgaben der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren und mit ihnen in Zusammenhangstehenden nicht übertragbaren Krankheiten zuständig ist.“ Ebenso bleiben die Aufgaben „der epidemiologischen Untersuchungen auf dem Gebiet der übertragbaren und mit ihnen im Zusammenhang stehenden nichtübertragbaren Krankheiten einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risken sowie der Dokumentation und Information“ in der Hand des RKI. In dem vorherigen Gesetzentwurf waren die künftigen Zuständigkeiten noch anders formuliert.
Die Aufgaben des neuen Institutes sollen die Gesundheitsberichterstattung des Bundes einschließlich des Gesundheitsmonitoring sein. „Gemeinsam stärken das BIPAM und das RKI die Öffentliche Gesundheit bundesseitig als zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und setzen den Public Health Action Cycle in enger Zusammenarbeit um“, heißt es in der Begründung des Gesetzes.
Weiter soll die Öffentliche Gesundheit und die freiwillige Kooperation mit den Akteuren der Öffentlichen Gesundheit gestärkt werden. Als dritte Aufgabe wird die „evidenzbasierte, zielgruppenspezifische, insbesondere auf vulnerable Bevölkerungsgruppen ausgerichtete Kommunikation“ angestrebt. Auch soll die Vorbeugung und Verhütung von Krankheiten sowie die Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung gestärkt werden.
Als fünfte Aufgabe sieht das Gesetz vor, die „wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit mit Initiationen auf europäischer und internationaler Ebene“ auf das Institut zu übertragen. Dazu gehöre auch die „Unterstützung bei der Entwicklung von Leitlinien und Standards“, heißt es weiter. Diese Aufgaben sind im Vergleich zur Gesetzesversion aus dem Oktober an einigen Stellen umformuliert worden.
Sitz des Institutes werden Köln und Berlin. Zudem wird das Bundesinstitut Rechtsnachfolger der BZgA, dies gilt auch für die Arbeitsverhältnisse bei den jeweiligen angestellten Beamtinnen und Beamten der Vorgängerinstitutionen.
Neu am Gesetz sind die Kosten für die Fusion von BZgA und Teile des RKI: Hier rechnet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einem jährlichen Mehrbedarf von 30 Millionen Euro ab Start des Institutes 2025. Dieser beziehe sich vor allem auf den Aufbau eines Public Health-Datenmanagements und passender Analyseinstrumente, sowie Stärkung der Prävention und Gesundheitskommunikation. Dafür werden 14,4 Millionen Euro veranschlagt.
Etwas mehr als zwölf Millionen Euro soll die Stärkung der Vernetzung der Öffentlichen Gesundheit und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes jährlich kosten. Zudem werden 3,5 Millionen Euro für die Koordinierung der Ressortforschung, den Aufbau einer Geschäftsstelle für Public Health-Konferenzen vorgesehen.
Dazu kommt ein einmaliger Mehrbedarf von 19,3 Millionen Euro, die sich „insbesondere für den Aufbau eines Kinder- und Jugendpanels, der IT-Infrastruktur und für die Anbindung an die sichere Arbeitsumgebung des FDZ Gesundheit im BfArM“ ergeben. Das FDZ ist das Forschungsdatenzentrum im Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM).
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