Ärzteschaft

Modellvorhaben für reine Fernbehandlungen in Baden-Württemberg künftig möglich

  • Montag, 25. Juli 2016

Stuttgart – Erweiterte Möglichkeiten für sogenannte Fernbehandlungen hat jetzt die Lan­des­ärztekammer Baden-Württemberg geschaffen. Die Vertreterversammlung gestattete am vergangenen Samstag Modellprojekte, in denen ärztliche Behandlungen ausschließ­lich über Kommunikationsnetze erfolgen.

Die Regelungen für die Betreuung über Kommunikationsnetze greift die Muster-Berufs­ord­nung auf. Dort heißt es im Paragraf 7 Absatz 4: „Ärztinnen und Ärzte dürfen individu­elle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu ge­währleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.“

Ausgehend von einer Anfrage zur berufsrechtlichen Bewertung der Tätigkeit eines Arz­tes, der für ein ausländisches Unternehmen mittels telemedizinischer Verfahren Patien­ten berät, hatte sich der Ausschuss Berufsordnung der Landesärztekammer eingehend mit der Fernbehandlungsthematik auseinandergesetzt – und regte eine Öffnung der Berufsordnung im Sinne einer Modellklausel an. Dem folgend hat die Vertreterver­samm­lung der Kammer den Paragraf 7 Absatz 4 der in Baden-Württemberg geltenden Berufs­ordnung um einen Satz ergänzt. „Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren“, heißt es dort jetzt.

„Mit dieser Regelung, die nach Einschätzung unserer Rechtsaufsicht genehmigungs­fähig ist, können künftig bestimmte Vorhaben als Modellprojekt den bisherigen Konflikt mit der Berufsordnung lösen“, sagte Kammerpräsident Ulrich Clever.

Allerdings muss das Landesgesundheitsministerium die Änderung der Berufsordnung erst genehmigen. Ist sie anschließend im Ärzteblatt Baden-Württemberg bekannt ge­macht worden, ist eine ausschließlich telemedizinische Behandlung im Rahmen der Modellvorhaben möglich.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung