Cannabis-Verordnungen schießen in die Höhe

Frankfurt am Main – Zwischen März und Mai 2017 sind die abgerechneten Verordnungen cannabishaltiger Fertig- und Rezepturarzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte um 80 Prozent gestiegen. Das berichtet der Statistikdienstleister QuintilesIMS. Danach gab es im März dieses Jahres rund 3.600 abgerechnete Verordnungen, im Mai knapp 6.500 Verordnungen.
Hintergrund ist, dass im März 2017 das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten ist. Seitdem haben schwer kranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Erstattung von Cannabis-Medikamenten. Der Eigenanbau des Medizinalhanfs ist allerdings weiterhin nicht erlaubt.
Um Cannabispräparate zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen zu können, muss vorab ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wird über die Bewilligung eines Antrags entschieden. Ein Großteil der Verordnungen werden von drei Fachgruppen getätigt. Laut QuintilesIMS-Analyse stammen 31 Prozent der Verordnungen von Neurologen, 23 Prozent wurden Allgemeinmedizinern und acht Prozent von Internisten getätigt.
„Die Gesetzesänderung bedeutet für oftmals schwerkranke Patienten mit starken Schmerzen eine Chance auf Linderung, wenn andere Optionen nicht genug helfen. Mit der Legalisierung der Verschreibung von Medizinalhanf-Produkten könnte die Nachfrage schnell steigen“, hieß es aus dem Unternehmen.
Dass der Umgang von Krankenkassen mit dem Thema Cannabis problematisch ist, wurde bereits mehrfach kritisiert. Nach Recherchen des Deutschen Ärzteblattes genehmigen die Krankenkassen die Kostenerstattung häufig nicht. Während einige Kassen keine Zahlen zur Verfügung stellten, erklärte die AOK Niedersachsen, dass sie von 260 eingereichten Anträgen 50 genehmigt hätte.
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