BÄK begrüßt mehr Transparenz in Chefarztverträgen

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen gegen ökonomisch ausgerichtete Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen ausdrücklich begrüßt. „Wir sind der Meinung, dass mit diesem Gesetz der Ökonomisierung der Medizin entgegengewirkt wird“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der BÄK, Annette Güntert, während der heutigen Anhörung zum Krebsfrüherkennungs- und registergesetz, mit dem die Neuregelungen am kommenden Freitag im Bundestag beschlossen werden sollen.
Nach dem Willen der Koalitionsparteien sollen Krankenhäuser dabei künftig angeben müssen, ob sie in Verträgen mit leitenden Ärzten die – noch zu erstellenden – Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu fallzahlorientierten Bonuszahlungen einhalten. Ist dies nicht der Fall, müssen sie in ihren Qualitätsberichten darüber informieren, für welche Leistungen leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen wurden. Die DKG soll die entsprechenden Empfehlungen bis zum 30. April „im Einvernehmen“ mit der Bundesärztekammer erarbeiten.
Die Formulierung, der zufolge DKG und BÄK „Empfehlungen zu denjenigen Zielvereinbarungen abgeben“ sollten, „bei denen sich finanzielle Anreize auf einzelne Leistungen beziehen“, bewertete Güntert als missverständlich. Denn es sei doch nicht das Ziel, Empfehlungen für diese Zielvereinbarungen abzugeben, sondern derartige Empfehlungen aus dem Chefarzt-Vertragsmuster zu eliminieren. Deshalb schlug Güntert folgende Formulierung vor: DKG und BÄK sollten „Empfehlungen abgeben, die sicherstellen, dass auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellende Zielvereinbarungen ausgeschlossen sind“.
Der Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, Armin Ehl, wies darauf hin, dass in dem Änderungsantrag nur Zielvereinbarungen erwähnt seien, bei denen sich finanzielle Anreize auf einzelne Leistungen beziehen. „In der Realität gibt es diese an Fallzahlen gekoppelte Form der Bonusvereinbarung zwar. Sie stellt jedoch nur einen Teilaspekt der an ökonomischen Zielgrößen ausgerichteten Vereinbarungen dar“, sagte Ehl. Ein weitaus größerer Teil der Vereinbarungen orientiere sich hingegen an anderen wirtschaftlichen Vorgaben wie dem Case-Mix-Index, den Bewertungsrelationen oder Personal- und Sachkosten.
In seiner Stellungnahme weist der MB zudem darauf hin, dass die DKG ihren Mitgliedern gegenüber zu keinen Weisungen berechtigt sei. Insbesondere private Krankenhausträger hätten eigene Musterverträge. „Es steht nicht zu erwarten, dass sich die bestehende Praxis der Personalführung mit Zielvereinbarungen durch eine Vorgabe mit reinem Empfehlungscharakter ohne Sanktionsmöglichkeiten ändern wird“, heißt es in der MB-Stellungnahme.
Krankenhausgesellschaft lehnt die Neuregelung ab
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, lehnte die geplanten Neuregelungen der Bundesregierung ab. Wenn hinter den geplanten Maßnahmen die Vermutung stehe, Krankenhausärzte forcierten entgegen ihrer ärztlichen Verantwortung medizinische Leistungen, die nicht notwendig seien, werde das gesamte System in Misskredit gebracht, sagte Baum. Zudem sei es seltsam, dass die DKG ihre Empfehlungen im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer überarbeiten solle. Denn bei der Qualitätssicherung nach SGB V besitze die BÄK kein Vetorecht.
Zudem wies Baum darauf hin, dass der Gesetzgeber mit den Fallpauschalen ein System installiert habe, das den Krankenhäusern eine ökonomische Gesamtverantwortung auferlege. Genau daran orientierten sich auch die Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen.
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