Chirurgen warnen vor neuer Rechtsverordnung zu Hybrid-DRG

Berlin – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) hat auf Probleme mit der neuen Rechtsverordnung zur Einführung der Hybrid-DRG hingewiesen. Die Abrechnung der seit Januar in Kraft getretenen Hybrid-DRG im ambulanten Bereich sei völlig unklar, der BDC rät niedergelassenen Chirurgen deshalb zur Vorsicht.
Laut BDC hatte das Bundesministerium für Gesundheit Ende 2023 „praktisch ohne Vorlaufzeit“ die Rechtsverordnung in Kraft gesetzt. Im Gegensatz zu dem zuvor bekannt gewordenen Referentenentwurf sei diese jedoch auf zwei Paragraphen zusammengeschmolzen, die Einzelheiten und notwendigen Regelungen soll demnach die Selbstverwaltung ausarbeiten.
In Krankenhäusern ändert dem BDC zufolge abgesehen von einer Absenkung der Vergütung nichts, die geforderten Grouper- und Abrechnungssysteme seien dort vorhanden.
Im niedergelassenen Bereich dagegen sei völlig unklar, wie die neuen DRG abgerechnet werden sollen. Bevor dies nicht klar geregelt sei, empfiehlt der Verband allen niedergelassenen Chirurgen „größte Zurückhaltung“.
„Es drängt sich der Eindruck auf, dass es sich nur vordergründig um eine Posse handelt. Und da darf man durchaus eine gewisse Absicht vermuten“, erklärte BDC-Vizepräsident Jörg Rüggeberg.
Die Verordnung sei im Ergebnis nur von den Kliniken aus gedacht mit unklaren Nebenwirkungen für den vertragsärztlichen freiberuflichen Bereich.
„Hier vermuten wir eine gewisse Absicht der Politik, die Medizin schrittweise zu verstaatlichen“, so der Verbandsvize. Das sei alles andere als ein wirksamer Schub in Richtung der von allen geforderten Ambulantisierung.
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