Ausland

Colonia Dignidad: Haftstrafe gegen Sektenarzt kann vollstreckt werden

  • Montag, 14. August 2017

Krefeld – Eine in Chile verhängte Haftstrafe gegen den früheren Arzt der Sekte „Colonia Dignidad“, Hartmut Hopp, kann in Deutschland vollstreckt werden. Das hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld entschieden. „Die Kammer hat die ausländische Sanktion in eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag umge­wandelt“, teilte das Gericht heute mit.

Damit entsprachen die Richter einem Antrag der Staatsanwaltschaft. In Chile war Hopp 2011 wegen Beihilfe zu sexuellem Kindesmissbrauch in 16 Fällen verurteilt worden. Die Entscheidung der Krefelder Richter ist nicht rechtskräftig. Sein Anwalt kündigte Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts an.

Beschwerde wahrscheinlich

Hopp hatte sich nach Krefeld abgesetzt, bevor seine Strafe in Chile rechtskräftig wurde. Weil er als Deutscher nicht an Chile ausgeliefert werden darf, hatte der Oberste Gerichtshof Chiles 2014 beschlossen, die Vollstreckung der Strafe in Deutschland zu beantragen.

Der Arzt soll die rechte Hand des 2010 gestorbenen Sektenführers Paul Schäfer gewesen sein, der 2006 wegen Kindesmissbrauchs in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war. Er starb 2010 im Gefängnis. Die Sekte war Anfang der 1960er-Jahre aus Siegburg bei Bonn ausgewandert. In der „Colonia Dignidad“, etwa 350 Kilometer südlich von Chiles Hauptstadt Santiago, wurden während der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet politische Häftlinge gefoltert und ermordet.

Hopp hat die Tatvorwürfe zurückgewiesen. Er lebt seit 2011 unbehelligt in Krefeld. Sein Anwalt sagte zu dem Beschluss des Landgerichts, man habe versucht, auf einige Argumente einzugehen. „Ich sehe jetzt schon hinreichend Gründe für eine sofortige Beschwerde“, sagte Strafverteidiger Helfried Roubicek.

dpa

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