Vermischtes

Ermittlungen gegen Arzt der Sekte Colonia Dignidad eingestellt

  • Dienstag, 7. Mai 2019
Eingangsbereich der Colonia Dignidad in Parral, Linares, Chile, in den 1980er-Jahren. /dpa
Eingangsbereich der Colonia Dignidad in Parral, Linares, Chile, in den 1980er-Jahren /dpa

Düsseldorf – Die Ermittlungen gegen Hartmut Hopp, einst Arzt der berüchtigten Sekte Colonia Dignidad in Chile, sind eingestellt worden. Es habe sich trotz erheblichen Auf­wands kein hinreichender Tatverdacht ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Krefeld heute mit. Kon­krete Hinweise auf Hopps Mitwirkung an Straftaten seien nicht festzu­stellen gewesen, erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Eine Opferanwältin hat bereits Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen angekündigt.

Siebeneinhalb Jahre lang hatte die Behörde gegen den inzwischen 74-jährigen Hopp er­mittelt. 2011 waren mehrere Strafanzeigen eingegangen. Hopp war unter anderem Bei­hil­fe zu sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen worden, außerdem eine Beteiligung an der Ermordung chilenischer Regimegegner.

„Die Betroffenen sind fassungslos, ihr Vertrauen in die deutsche Justiz ist erschüttert“, erklärte das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte nach der Ent­schei­­dung der Staatsanwaltschaft. In Deutschland und in Chile lebten zahlreiche aussa­ge­bereite Zeugen. Sie seien schlicht ignoriert worden. Die Staatsanwaltschaft wider­sprach der Darstellung. Es seien zahlreiche Zeugen zum Teil auch in Chile vernommen und alle erfolgversprechenden Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden. Einige Vorwürfe seien allerdings verjährt.

Hopp war in Chile wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch verurteilt worden. Der Medizi­ner hatte sich 2011 nach Deutschland abgesetzt, bevor die in Chile gegen ihn verhängte fünfjährige Haftstrafe rechtskräftig wurde. Weil er als Deutscher nicht ausgeliefert wer­den darf, hatte Chile beantragt, dass er die fünfjährige Haftstrafe in Deutschland verbüßt.

Doch das hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht als letzte Instanz verhindert: Das im Urteil der chilenischen Justiz dargestellte Verhalten Hopps sei nach deutschem Recht nicht strafbar, hatte das Gericht im vergangenen September befunden. In den chileni­schen Urteilsgründen seien keine konkreten Handlungen Hopps genannt, die eine Ver­urteilung wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch rechtfertigten, betonten die Richter.

Hopp zählte zum Führungskreis um den deutschen Colonia-Dignidad-Gründer Paul Schä­fer. Bekannt wurde die Siedlung, weil dort während der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet politische Häftlinge gefoltert und ermordet wurden.

Schäfer wurde 2006 wegen Kindesmissbrauchs in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt und starb dort 2010 im Gefängnis. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte klargestellt: Hopp habe Schäfer keine Kinder zugeführt. Der Arzt habe die Klinik der Siedlung geleitet und nicht das Internat, in dem die Kinder missbraucht wurden.

Die von deutschen Auswanderern gegründete Siedlung, später in Villa Baviera umbe­nannt, liegt rund 350 Kilometer südlich von Santiago de Chile. Die deutsche Sekte war Anfang der 1960er-Jahre aus Siegburg bei Bonn ausgewandert.

dpa

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