Politik

Merkel für Aufarbeitung der Verbrechen in der Siedlung Colonia Dignidad in Chile

  • Mittwoch, 10. Oktober 2018
Kartoffelkeller der „Villa Baviera“, ehemals Siedlung „Colonia Dignidad“ - dpa
Kartoffelkeller der „Villa Baviera“, ehemals Siedlung „Colonia Dignidad“ /dpa

Berlin – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich für eine Aufarbeitung der in der Siedlung Colonia Dignidad in Chile begangenen Menschenrechtsverbrechen ausgesprochen. Nach einem Treffen mit dem chilenischen Präsidenten Sebastián Piñera heute im Bundeskanzleramt sagte Merkel, dass sie beide die „Aufarbeitung dieser Verbrechen gerade im Hinblick auch auf die überlebenden Opfer für außerordentlich wichtig erachten“. Sie gehe davon aus, dass „als Ergebnis auch ein Lernort herauskommen könnte“. Grundsätzlich stehe sie dem „positiv“ gegenüber.

Piñera sagte, es herrsche „in zwei großen Punkten“ Übereinstimmung mit Deutschland: bei der „Verurteilung der Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen, die in der Colonia Dignidad begangen wurden“; und „außerdem wollen wir zu einem Abkommen kommen, um ein Dokumentationszentrum oder auch eine Gedenkstätte an dem Ort zu eröffnen, an dem diese Angriffe auf die Menschenrechte verübt wurden“.

In der 1961 gegründeten sektenartigen Siedlung Colonia Dignidad wurden zur Zeit der chilenischen Militärdiktatur von Augusto Pinochet (1973–1990) Menschen vergewaltigt, gefoltert und getötet. Die Siedlung war von dem aus Deutschland geflohenen ehemaligen Wehrmachtsgefreiten und Laienprediger Paul Schäfer nahe der Stadt Parral, rund 350 Kilometer südlich der Hauptstadt Santiago, gegründet worden. Schäfers Schläger folterten Oppositionelle und bildeten Folterknechte für den chilenischen Geheimdienst aus.

Nach dem Ende der Militärdiktatur häuften sich die Vorwürfe und Anzeigen gegen die Colonia. Es ging um Kindesmissbrauch, aber auch um Steuerhinterziehung, Waffenschmuggel, Freiheitsberaubung und Drogenmissbrauch. 1991 wurde die Siedlung offiziell aufgelöst.

Eine Aufarbeitung ist nicht zuletzt aus juristischen Gründen schwierig: So entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf Ende September, dass ein chilenisches Gerichtsurteil gegen den in Deutschland lebenden ehemaligen Arzt der Siedlung, Hartmut Hopp, hierzulande nicht vollstreckt werden dürfe. Das Hopp zur Last gelegte Verhalten reiche nicht aus, um auch nach deutschem Recht eine Strafbarkeit zu begründen. Es sei nicht zulässig, dass er die Strafe in Deutschland verbüße, hieß es.

Der Mediziner war nach Angaben des OLG in einem Prozess in Chile zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er dem früheren Siedlungschef Schäfer Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern geleistet hatte. Nach den getroffenen Tatsachenfeststellungen würden Hopp allerdings keine „konkreten dienlichen Handlungen“ vorgeworfen, betonte das deutsche Gericht.

Dass Hopp der Leitung der Siedlung angehörte und an der Gründung eines Internats mitwirkte, reiche nach deutschen Recht nicht, um eine Beihilfetat zu begründen. Dazu hätte der Beschuldigte konkrete Handlungen „mit unmittelbarem Bezug zu dem organisierten Tatgeschehen“ begehen müssen. Die Feststellungen des chilenischen Gerichts belegten nicht, dass Hopp Schäfer in irgendeiner Weise Missbrauch ermöglicht oder erleichtert habe.

afp

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