Computertomografie: Illegale Angebote zur Früherkennung müssen verschwinden

Salzgitter – Die Politik dringt darauf, dass Untersuchungen zur Früherkennung schwerer Krankheiten mittels Computertomografie (CT), die rechtlich unzulässig sind, nicht weiter angeboten werden dürfen. „Wenn eine Streichung derartiger Angebote nicht erfolgt, können die Aufsichtsbehörden der Länder geeignete Maßnahmen ergreifen“, sagte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums auf Anfrage.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter hatte kürzlich die Angebote einiger Praxen und Kliniken kritisiert. „Die aktuellen Angebote im Internet sind nicht nur rechtswidrig, sondern auch irreführend“, sagte BfS-Präsidentin Inge Paulini. Nach Auffassung der Strahlenschutzbehörde lassen die Informationen einiger Anbieter auf Qualitätsmängel schließen. Das sei das Ergebnis einer Auswertung von 150 Webseiten radiologischer Praxen und Kliniken, die CT-Früherkennungsuntersuchungen anbieten.
Aus Sicht der Deutschen Röntgengesellschaft sind Früherkennungsuntersuchungen, die außerhalb der gesetzlichen Vorgaben bei asymptomatischen Personen und unter Verwendung ionisierender Strahlung angeboten werden, „mit der aktuellen Rechtsprechung nicht vereinbar und stehen nicht für eine qualitätsgesicherte, wissenschaftlich fundierte Anwendung bildgebender Verfahren, wie sie zwingend geboten ist“, hieß es von der Fachgesellschaft auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Die Anwendung der Computertomografie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei asymptomatischen Personen sei also rechtlich nicht zulässig, bevor eine Rechtsverordnung erlassen werde. Das gelte auch für alle anderen Früherkennungsuntersuchungen unter Anwendung ionisierender Strahlen.
„Radiologische Verfahren können bei der Früherkennung von Krebs oder Herzerkrankungen eine wichtige Rolle spielen“, sagte BfS-Präsidentin Paulini. Allerdings müsse sorgsam bewertet werden, ob der Nutzen einer solchen Untersuchung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt und ob die erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten würden. Die Computertomographie nutzt Röntgenstrahlen.
Bisher ist laut BfS das Mammografiescreening zur Brustkrebsfrüherkennung das einzige zugelassene Angebot, das Röntgenstrahlung zur Früherkennung einsetzt. Auch das Umweltministerium in Berlin betonte, dass Früherkennungsuntersuchungen mittels CT außerhalb des Mammografiescreening derzeit nicht zulässig seien. Der BfS-Bericht zeige, dass derartige Untersuchungen jedoch im Internet angeboten werden. Immerhin hätten über Artikel etwa in der Ärzte Zeitung oder dem Deutschen Ärzteblatt die Informationen nun eine breite Ärzteschaft erreicht.
Der Grund, warum die illegalen Angebote im Netz überhaupt kursieren, ist für die Ministeriumssprecherin relativ einfach: „Es ist davon auszugehen, dass die Rechtslage einem Teil der Ärzteschaft nicht bekannt ist.“ Neben der Aufforderung zur Streichung, werde das Thema mit den zuständigen Länderbehörden beraten. Laut BfS läuft aktuell die Bewertung der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Rauchern. Auch für andere Krankheiten könnten entsprechende CT-Untersuchungen überprüft und dann möglicherweise zugelassen werden.
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