Medizin

Bundesamt kritisiert angebotene Früherkennungs­untersuchungen mit Computertomografie als rechtswidrig

  • Dienstag, 17. September 2019
Ärztin, die einer Patientin hilft, eine Mammographie zu machen. / AntonioDiaz, AdobeStock.com
Bisher ist das Mammografiescreening zur Brustkrebsvorsorge das einzige legale Angebot, das Röntgenstrahlung zur Früherkennung einsetzt. / AntonioDiaz, AdobeStock.com

Salzgitter – Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat das Angebot von Arztpraxen und Kranken­häu­sern für Früher­kennungs­untersuchungen mittels Computertomografie (CT) scharf kri­­tisiert. BfS-Präsidentin Inge Paulini bezeichnete die Angebote als „rechtswidrig“ und „irreführend“. Die Ergebnisse der Studie wurden in Fortschritte auf dem Gebiet der Rönt­genstrahlen und der bildgebenden Verfahren (RöFo) publiziert (2019; doi: 10.1055/a-0989-2621).

gie/may/afp

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