Coronabürgertests: Vergütung nur noch bei Anbindung an Corona-Warn-App

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rät Praxen, die SARS-CoV-2-Bürgertests anbieten, sich rasch an die Corona-Warn-App anzuschließen. Grund ist, dass die Tests ab August nur noch vergütet werden, wenn die Praxis das Testergebnis und das Testzertifikat an die Corona-Warn-App übermitteln kann.
Die Praxen nutzen dazu das CWA-Schnelltestportal, das die Firma T-Systems im Auftrag der Bundesregierung kostenfrei bereitstellt. Praxen sollten sich laut dem Bundesgesundheitsministerium bis zum 14. Juli dort registrieren, damit sie zum 1. August das Portal sicher nutzen und die Testergebnisse ab diesem Zeitpunkt an die Corona-Warn-App übermitteln können.
Bei einer späteren Anmeldung sei es nicht sicher, dass die Einbindung bis Anfang August funktioniere, so die KBV. Diese Vorgabe gilt nur für Bürgertestungen. Für alle anderen Antigentests, die Ärzte durchführen, zum Beispiel bei Praxismitarbeitern oder Kontaktpersonen, ist eine Übermittlung der Testergebnisse an die Corona-Warn-App nicht erforderlich.
Die neuen Regelungen sind Teil der aktualisierten Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Danach müssen Praxen, Apotheken und andere Teststellen ab 1. August technisch in der Lage sein, die Testergebnisse und COVID-19-Testzertifikate auf Wunsch der getesteten Person an die App zu übermitteln. Nur dann können die Tests abgerechnet und vergütet werden – und zwar mit acht Euro plus 3,50 Euro für die Sachkosten.
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